Teil I Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter/Kunden
Anbieter der Dienstleistungen ist die
(nachfolgend: Moovilo).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Verträge über Umzugsleistungen einschließlich der Buchung dieser Leistungen, der Vertragsanbahnung und des Zustandekommens des Vertrages. Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden werden nicht akzeptiert.
Soweit im Folgenden von „Verbraucher“ oder „Unternehmer“ die Rede ist, gelten die gesetzlichen Definitionen der §§ 13,14BGB. Verbraucher ist ein Kunde, wenn der Vertrag als natürliche Person zumZwecke abgeschlossen wird, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist derKunde, wenn er den Vertrag als natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft schließt, die beiAbschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Leistungen von Moovilo
Moovilo organisiert und führt Umzüge durch und kann in diesem Zusammenhang bestimmte begleitende Leistungen erbringen. Derartige Leistungen sind z. B. An- und Abfahrt des Transportfahrzeuges, Verladung und Entladung des Umzugsgutes. Teilweise kann der Kunde solche Leistungen gegen entsprechendes Zusatzentgelt hinzu buchen, z. B. Kauf von Umzugskartons, Einrichtung von Halteverbotszonen.
2.1 Basisleistungen.
Folgende Leistungen für die Durchführung eines Umzuges mit Moovilo sind stets vom Vertragsumfang mit umfasst:
Planung und Organisation des Umzuges
An- und Abfahrt des Transportfahrzeuges
Gestellung des Umzugspersonals in angemessenem Umfang sowohl an Be- als auch Entladestelle
Be- und Entladung des Umzugsgutes in das Transportfahrzeug durch das Umzugspersonal
Transport des Umzugsgutes zum Einzugsort
Entadung des Umzugsgutes durch das Umzugspersonal am Einzugsort
Verbringung und Abstellung des Umzugsgutes
Kraftstoff für das bzw. die Transportfahrzeuge
Materialien für das ordentliche Beladen (z.B. Gurte)
2.2 weitergehende Leistungen
Weitergehende Leistungen kann der Kunde, wenn und soweit von Moovilo angeboten, gegen zusätzliches Entgelt hinzu buchen. Dies sind exemplarisch folgende Leistungen:
Auf- und Abbau von Möbeln und Küchen
Ein- und Auspacken von Umzugsgut
Einrichtung von Halteverbotszonen mit rechtzeitigem Aufstellen der erforderlichen Straßenschildern
Gestellen von Möbelliftern
Gestellung von Verpackungsmaterialien
Einlagerung von Umzugsgut
Abschluss von zusätzlichen Versicherungen
Erweitert der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistungen für Moovilo unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Kunden entsprechend des Preis- und Leistungsverzeichnisses zusätzlich zu vergüten.
2.3
Das eingesetzte Personal von Moovilo ist nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
2.4
Generell vom Transport ausgeschlossen sind gefährliche Güter.
2.5
Gefährliche Güter sind Stoffe, Zubereitungen (Gemische, Gemenge, Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen auf Grund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, wichtige Gemeingüter und/oder Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Sachen ausgehen. Zudem können Güter auch vom Gesetzgeber als gefährliche Güter eingestuft worden sein. Typische Beispiele sind Chemikalien, Flüssiggas, Feuerwerkskörper, Benzin, Heizöl, bestimmte Düngemittel und andere leicht entzündliche Gegenstände und Flüssigkeiten, bestimmte Abfälle, radioaktive Stoffe aller Art (z. B. für medizinisch und technische Anwendungen) aber auch Stoffe, die in kleinen Mengen keinerlei Gefahr darstellen, aber in großen Mengen gefährlich sein können (z. B. Sprühdosen).
2.6
Auch ist der Transport von Umzugsgut, für welches eine besondere Genehmigung oder eine behördliche bzw. staatliche Erlaubnis für den Export oder Import erforderlich ist, ausgeschlossen, soweit Moovilo dem Transport nicht vorher ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2.7
Moovilo kann einen weiteren Frachtführer, Möbelspediteur oder Subunternehmer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen. Daneben hat Moovilo das Recht, weitere Unternehmen zur Erbringung zusätzlich durch den Kunden gebuchter weiterer Leistungen hinzuzuziehen.
2.8
Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.
2.9
Moovilo erbringt ihre Verpflichtungen mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen des Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes.
2.10
Leistungen durch Drittanbieter/ Mehrwertdienste (Value Added Services – VAS)
Die Verwendung der VAS setzt voraus, dass der Kunde zuvor einwilligt. Seine Einwilligung kann er jeder Zeit per E-Mail an VAS@Moovilo.com oder per Post an Moovilo Onlineverlag & Businessverzeichnis, Schultheiss Quartier Perleberger Str. 42, 10559 Berlin, widerrufen.
Der Kunde kann sein Einverständnis mit dem VAS auch dadurch erklären, indem er auf der Moovilo-Internet- Plattform in der Eingabemaske ein Häkchen in das Kästchen neben „Drittangebote VAS erhalten“ setzt.
Die Nutzung ist kostenlos und unverbindlich.
Nachdem der Kunde die Angebote erhalten hat, entscheidet er selbst, ob und von welchem Partner er das Angebot annimmt. Moovilo ist weder als Vertragspartner beteiligt noch tritt er als Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Vertragsparteien in Erscheinung.
3. Zustandekommen des Vertrages
Die vertraglichen Leistungen von Moovilo werden im Vorfeld vor dem Vertragsabschluss konkretisiert. Der Kunde kann Moovilo über deren Website, per E-Mail oder telefonisch zunächst bestimmte Informationen über den Umzug zukommen lassen. Online geschieht dies durch vollständiges Ausfüllen des auf der Homepage von Moovilo bestehenden Bestellformulars unter Angabe aller dort geforderten Informationen und Unterlagen.
Diese Angaben müssen inhaltlich zutreffend sein. Sie bilden die Grundlage für die von Moovilo berechneten Kosten und die spätere Durchführung des Umzugs im Rahmen der Planung. Falsche, ungenaue oder unterlassene Angaben gehen zu Lasten des Kunden. Sie können Mehrkosten verursachen oder dazu führen, dass der Umzug am geplanten Tag nicht durchgeführt wird.
Moovilo erstellt auf Grundlage der Angaben des Kunden einen konkreten Kostenvoranschlag. Im Regelfall wird zuvor durch einen Mitarbeiter des Sales-Teams von Moovilo telefonisch Rücksprache mit dem Kunden gehalten. Hier werden im Einzelnen noch einmal die Details der Angaben des Kunden besprochen, wie z. B. Ein- und Auszugsadresse, Umzugsgutliste, Preisbildung. Auf der Grundlage der Angaben des Kunden erstellt Moovilo dann einen konkreten Kostenvoranschlag und übermittelt diesen dem Kunden per E-Mail. Sagt der Kostenvoranschlag dem Kunden zu, steht auf der Website von Moovilo ein Formular bereit, das noch einmal die Details des Auftrages zusammenfasst und dem Kunden die Möglichkeit eröffnet, die dortigen Daten zu prüfen und gegebenenfalls manuell noch einmal zu berichtigen. Alternativ hat der Kunde die Möglichkeit, sich auf den Kostenvoranschlag telefonisch bei Moovilo zu melden, die Details des anstehenden Auftrages noch einmal zu berichtigen sowie etwaig fehlende Informationen zu ergänzen.
Sind danach die erforderlichen Daten eingegeben und bekannt, die von Moovilo zu erbringenden Leistungen spezifiziert, Umzugsdatum und Leistungszeitraum sowie das vom Kunden zu zahlende Entgelt festgelegt, liegt ein verbindliches Angebot von Moovilo vor, den Umzug zu dem angegebenen Zeitraum zu dem genannten Preis zu erbringen. Der Kunde kann diesen Umzug zu diesen Konditionen dann direkt über die Website oder über Telefon bei Moovilo buchen.
Bucht der Kunde dann durch Betätigung des Bestätigen-Buttons den Umzugsvertrag, wird er in der Folge dazu aufgefordert, je nach gewählter Buchungsmethode entweder bereits während des Buchungsverfahrens oder im Anschluss daran die in Ziffer 7. festgelegte Anzahlung zu leisten.
Die ordnungsgemäße Leistung der Anzahlung stellt eine verbindliche Annahme des Angebots von Moovilo seitens den Kunden dar, durch den der Vertrag mit Moovilo zustande kommt.
Moovilo bestätigt dem Kunden binnen 3 Werktagen nach Eingang der Anzahlung den Auftrag per E-Mail (Auftragsbestätigung). Diese Auftragsbestätigung enthält die Details des abgeschlossenen Vertrages erneut. Moovilo ist berechtigt, Aufträge auch abzulehnen; Gründe hierfür sind nicht erforderlich.
4. Datenschutz
Moovilo verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrags. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrags und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der Moovilo hingewiesen.
5. Pflichten des Kunden
5.1
Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Angaben zum Ein- und Auszugsort (wie beispielsweise lokale Begebenheiten, Meterangaben bei Laufwegen zum/vom LKW/Fahrzeug, Quadratmeterangaben, Zimmeranzahl, Personen im Haushalt, Aufzug/Stockwerkangaben, Kellerräume, Inhalt der Umzugsgutliste etc.).
5.2
Der Kunde ist verpflichtet, eine vollständige Umzugsgutliste an Moovilo zu übersenden. Soweit Teil des Buchungsprozesses, ist der Kunde verpflichtet, die vollständige Umzugsgutliste unmittelbar im Rahmen des Buchungsvorgangs auf der Website einzugeben. Falls eine Umzugsgutliste nicht vor oder im Rahmen einer Buchung abgefragt/mitgeteilt wurde, hat der Kunde die Umzugsgutliste nach Aufforderung durch Moovilo spätestens bis zu dem von Moovilo mitgeteilten Datum durch das vorgesehene standardisierte Formular an Moovilo zu übersenden.
5.3
Der Kunde ist ferner verpflichtet, sämtliche erforderliche Vorbereitungshandlungen zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Umzugs rechtzeitig vorzunehmen, insbesondere das Umzugsgut zu verpacken. Vorstehendes gilt nicht, soweit der Kunde entsprechende Vorbereitungsleistungen als Zusatzleistungen bei Moovilo gebucht hat.
5.4
Falls erforderlich, ist der Kunde für die Einholung von behördlichen Genehmigungen für Halteverbotszonen für den vereinbarten Zeitraum des Umzugs am Ein- und Auszugsort verantwortlich. Soweit der Kunde bei Moovilo als Zusatzleistung die Besorgung einer Halteverbotszone für den Auszugsort und/oder den Einzugsort gebucht hat, ist Moovilo verpflichtet, sich um die Besorgung von Halteverbotszonen für den mit dem Kunden vereinbarten Umzugszeitraum zu bemühen. Die Besorgung von Halteverbotszonen steht insbesondere jeweils unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigung.
5.5
Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, Moovilo sämtliche aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben die für das betreffende Umzugsgut erforderlichen Dokumente/Begleitpapiere, Erlaubnisse, Lizenzen, Zolldokumente – soweit jeweils erforderlich – zur Verfügung zu stellen. Entsprechend § 451b Abs. 3 S. 2 HGB ist Moovilo nicht verpflichtet, diese Unterlagen zu prüfen.
5.6
Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport zu sichern bzw. sichern zu lassen. Zur Überprüfung dieser vom Kunden vorgenommenen Transportsicherung ist Moovilo nicht verpflichtet.
5.7
Bei Abholung des Transportgutes ist der Kunde verpflichtet nachzuprüfen, dass an der Beladestelle kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen wird.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass er selbst an der Be- und Entladestelle anwesend ist, um alle anfallenden Arbeitspapiere unterzeichnen zu können. Ist er daran gehindert, benennt der Kunde Moovilo einen bevollmächtigten Dritten, der zur Absendung bzw. Inempfangnahme des Umzugsgutes, zur Überprüfung desselben auf Schäden und zur Abnahme der Leistungen von Moovilo berechtigt ist. Der Kunde hat seinen Bevollmächtigten dementsprechend über alle Auftragsdetails, Vertragsangelegenheiten und sonstige Vereinbarungen zu informieren.
Bei Verspätungen die dadurch entstehen, dass der Kunde abwesend ist oder auch nicht vor Ort ordnungsgemäß vertreten wird, ist Moovilo berechtigt, wegen der entstehenden Drittkosten einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20,00 € brutto pro angefangener halben Stunde pro vor Ort anwesendem Umzugsmitarbeiter zu berechnen. Ab 3 Stunden Wartezeit ist Moovilo berechtigt, ohne die Erbringung ihrer Umzugsdienstleistungen den vertraglich vereinbarten Frachtlohn dem Kunden im Wege des pauschalierten Schadensersatzes vollständig zu berechnen. Dem Kunden ist in beiden Fällen der Nachweis gestattet, der geltend gemachte Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Unzugänglichkeit an der Be- und/oder Entladestelle einer kostenpflichtigen Parkverbotszone zuzustimmen. Gibt der Kunde an, die Be- und/oder Entladestelle sei für einen Lkw bis auf 20 Meter ohne Probleme zu erreichen und ist dies am Tage der Auftragsdurchführung durch abgestellte Fremd-Pkw oder andere Hindernisse nicht der Fall, so werden seitens Moovilo Mehrkosten auf Grund Mehraufwandes in Höhe von 35,00 € brutto pro angefangener Stunden und Arbeiter für die Zeit des Be- und Entladens zusätzlich in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Aufzüge, die vom Auftraggeber als vorhanden angegeben, am Tage der Auftragsausführung aber nicht vorhanden oder defekt sind. Als nicht vorhanden gelten zudem Fahrstühle, in welche weniger als 50 % des zu transportierenden Gutes hineinpassen.
6. Besonderheiten beim Umzugstransport
6.1
Da der Vertrag ausschließlich mit Moovilo zustande kommt, sind Weisungen und Mitteilungen des Kunden bezüglich der Durchführung der Beförderung grundsätzlich an Moovilo und idealer Weise in Textform zu richten.
6.2
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mitarbeiter des Umzugsunternehmens, d. h. diejenigen Personen, die den Umzug vor Ort durchführen, grundsätzlich keine Vollmacht besitzen und Moovilo daher nicht rechtsgeschäftlich vertreten können. Sofern der Kunde während des Umzugs vor Ort noch bestimmte Zusatzleistungen hinzu buchen will und diese Zusatzleistungen auch erbracht werden können oder wenn absehbar zusätzlicher Mehraufwand entsteht, so sind die betreffenden Leistungen vor Ort schriftlich zu dokumentieren und zu bestätigen.
6.3
Zahlungen durch den Kunden an die Mitarbeiter vor Ort haben gegenüber Moovilo ausschließlich dann befreiende Wirkung, wenn die Zahlung über ein durch Moovilo autorisiertes elektronisches Zahlungsmittel im Sinne von Punkt 7.1 erfolgt. Die Mitarbeiter vor Ort sind insbesondere nicht berechtigt, Barzahlungen von Kunden entgegenzunehmen. Trotzdem vorgenommene Zahlungen des Kunden, die nicht über ein von Moovilo autorisiertes elektronisches Zahlungsmittel erfolgen, werden nicht mit befreiender Wirkung zu Lasten von Moovilo geleistet. Solche Zahlungen lässt Moovilo also nicht gegen sich gelten.
6.4
Trinkgelder sind mit der Rechnung von Moovilo nicht verrechenbar. Der vor Ort ausführende Möbelspediteur ist nicht berechtigt, Gelder entgegenzunehmen. Zahlungen direkt an diesen haben daher keine schuldbefreiende Wirkung gegenüber Moovilo.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1
Moovilo bietet die folgenden Zahlarten:
Vorkasse/Überweisung
Kreditkarte
Paypal
Zahlung per Sofortüberweisung („Pay Now“ Anbieter Klarna)
Kauf auf Rechnung (“Pay Later” Anbieter Klarna)
Moovilo behält sich vor, weitere Zahlungsdienstleister anzubieten.
Für die Zahlungsabwicklung über Zahlungssystemanbieter, wie z.B. Paypal und Klarna gelten ausschließlich die Nutzungs- und Geschäftsbedingungen des betreffenden Zahlungssystemanbieters, die über den jeweils folgenden Link eingesehen werden können:
Paypal Klarna
Gegebenenfalls muss der Kunde zudem über ein Benutzerkonto bei dem Anbieter verfügen.
Grundsätzlich hat der Kunde einen Anzahlung in Höhe von 20 % des Auftragswertes zu leisten. Diese Anzahlung ist entsprechend der gewählten Zahlungsmethode zu erbringen.
Weitere 40 % des Rechnungsbetrages sind 14 Tage vor dem geplanten Umzugsbeginn (01. Tag) und die restlichen 40 %nach Umzugsende zu zahlen.
60 % des Auftragswertes sind in den Fällen sofort fällig, bei denen 18 Tage oder weniger zwischen Buchungs- undUmzugsdatum liegen.
Grundsätzlich muss der Kunde sich für ein Bezahlsystem der unter Punkt 7.1 genannten Möglichkeiten entscheiden; ein späterer Wechsel der Zahlungsart wird nicht akzeptiert. Im Einzelfall behält sich Moovilo vor, die vom Kunden gewählte Zahlart abzulehnen und auf eine andere Zahlart zu verweisen.
Bei Auswahl der Zahlart Kauf auf Rechnung wird zur Absicherung nachträglicher Erhöhungen des Leistungsumfangs durch den Kunden bereits ein um EUR 500,- höherer Betrag als im Angebot ausgewiesen beim Zahlungsdienstleister Klarna angefragt. Hierbei handelt es sich nur um eine Informationsabfrage. Zu zahlen ist nur der tatsächlich vereinrate Betrag.
7.2
Steht dem Kunden gegenüber einem Dritten, z.B. einer Dienststelle oder seinem Arbeitgeber ein Anspruch auf Umzugskostenerstattung zu, tritt er bereits jetzt diesen Anspruch in Höhe des Auftragswertes an Moovilo ab, die diese Abtretung annimmt. Der Kunde weist darüber hinaus den Dritten an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende schriftliche Anforderung direkt an Moovilo auszuzahlen.
Die dem Kunden durch Moovilo genannten Preise verstehen sich einschließlich der Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
7.3
Entstehen nach Vertragsschluss im Rahmen der Leistungserbringung durch Moovilo Mehraufwände, z. B. aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden, aufgrund einer Änderung der Länge von Laufwegen oder wegen mangelhafter Erfüllung der unter 5. definierten Verpflichtungen, so behält sich Moovilo vor, dem Kunden die entstehenden Mehraufwände gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis für Mehraufwände von Moovilo in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, wenn der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang z. B. durch Zubuchen von Zusatzleistungen erweitert.
7.4
Kündigt der Kunde den Umzugsvertrag nach Punkt 8. dieser AGB, so ist der Kunde damit einverstanden, dass Moovilo das von dem Kunden ausgewählte Zahlungsmittel auch für die anfallenden Stornierungsgebührennutzt. Moovilo ist berechtigt, die gemäß Punkt 7.1 erhaltene Anzahlung mit der entstehenden Stornierungsgebühr zu verrechnen.
7.5
Der Kunde erhält eine Rechnung in elektronischer Form an seine E-Mail-Adresse. Gegen Ansprüche von Moovilo steht dem Kunden ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt oder von Moovilo unbestritten sind. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn und soweit dessen Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7.6
Im vom Kunden zu vertretenden Fall von Rücklastschriften aufgrund von Unterdeckung, Kontoerlöschen oderunberechtigten Widerspruchs, hat der Kunde die durch die Rücklastschrift verursachten Kosten zu ersetzen.
7.7
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über das Pfandrecht des Frachtführers gemäß §§ 451, 440 ff. HGB sowie für Käufe (z. B. von Umzugskartons) folgender Eigentumsvorbehalt:
Im vom Kunden zu vertretenden Fall von Rücklastschriften aufgrund von Unterdeckung, Kontoerlöschen oder unberechtigten Widerspruchs, hat der Kunde die durch die Rücklastschrift verursachten Kosten zu ersetzen. Bei Verbrauchern behält sich Moovilo das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrag svor. Ist der Kunde ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behält sich Moovilo das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Dritte übertragbar.
7.8
Verzugsbedingte Aufwendung sind vom Kunden zu tragen. Für jede berechtigte Mahnung verlangt Moovilo 2,50 € inkl.MwSt.
8. Rücktritt, Kündigung und Widerrufsrecht
8.1
Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Abs.2 S.1 Nr.9 BGB. Es besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB.. Zum Widerrufsrecht bei Ratenzahlung oder beim Kauf von Umzugskartons verweisen wir auf die detaillierten Ausführungen im Dokument „Widerrufsbelehrung bei Ratenzahlung oder bei Kauf von Umzugskartons“. Der Kunde wird vor Abschluss seiner Bestellung beim Kauf von Umzugskartons sowie bei Wahl der Zahlungsmodalität Ratenzahlung über sein Widerrufsrecht belehrt. Der Kunde hat die Kenntnisnahme von der Belehrung im Bestellvorgang zu bestätigen.
8.2
Kündigungsrecht des Kunde
Der Kunde kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Kunde, so kann Moovilo, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht dem Risikobereich von Moovilo zuzurechnen sind, gemäß § 415 Abs.1 HGB entweder die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung dessen, was Moovilo infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, oder ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.
8.3
Daneben räumt Moovilo dem Kunden ein Stornierungsrecht wie folgt ein:
8.3.1. Storniert der Kunde den Vertrag nach Vertragsschluss, jedoch mindestens 15 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat Moovilo einen Anspruch auf 20 % der vereinbarten Vergütung.
8.3.2. Storniert der Kunde den Vertrag später als 15 Tage, jedoch mindestens 8 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat Moovilo einen Anspruch auf 50 % der vereinbarten Vergütung.
8.3.3. Storniert der Kunde den Vertrag später als 7 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin, so hat Moovilo einen Anspruch auf 100 % der vereinbarten Vergütung.
8.3.4. Die Möglichkeit zur Stornierung entfällt, soweit der ursprünglich vereinbarte Umzugstermin bereits einmal nach Vertragsschluss durch den Kunden verschoben und diese Verschiebung durch Moovilo akzeptiert wurde.
8.3.5. Stornierungen sind ausschließlich mit dem auf der Internetseite von Moovilo vorgesehen Stornierungsformular vorzunehmen.
8.4 Rücktrittsrecht für Moovilo
Moovilo hat das Recht von dem Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, falls Moovilo keine Kapazitäten für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen hat bzw. die vereinbarten Termine nicht einhalten kann, ohne dass Moovilo dies hat vorhersehen und/oder hat verhindern können und ohne, dass Moovilo diese Umstände zu vertreten hat.
Ein derartiges Rücktrittsrecht steht Moovilo auch zu, wenn bei Vertragsschluss nicht erkennbare Umstände vorliegen, die einen Rücktritt unter Berücksichtigung eines anerkannten Interesses von Moovilo rechtfertigen, z. B. im Falle höherer Gewalt, Streik, Naturkatastrophen.
Storniert Moovilo den Umzug einen Tag vor dem vereinbarten Umzugstermin oder am Umzugstag selbst, so hat der Kunde Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von bis zu 200 % des Gesamtbetrages des zwischen Moovilo und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Diese Entschädigung dient dem Zweck, die Differenz abzudecken, die dem Kunden zu einem tatsächlich durchgeführten Ersatzgeschäft entstehen. Die Erklärung des Rücktritts durch Moovilo hat schriftlich zu erfolgen, wobei eine E-Mail ausreichend ist.
9. Änderung des Umzugsdatums nach Vertragsschluss / Flexibles Umzugsdatum
9.1 Änderung des Umzugsdatums
a) Eine Änderung des Umzugsdatums nach Vertragsschluss ist möglich, soweit das Umzugsdatum zum Zeitpunkt der Änderung mehr als 15 Tage in der Zukunft liegt und das neue Umzugsdatum nicht innerhalb der nächsten 15 Tage (ab Zeitpunkt der Änderung) liegt.
b) Die Bearbeitungsgebühr für die Änderung des Umzugsdatums beträgt 39,00 € brutto.
c) Sofern das Umzugsdatum zum Zeitpunkt der Änderung weniger als 15 Tage entfernt liegt, ist keine Änderung des Umzugsdatums mehr möglich
9.2. Flexibles Umzugsdatum
a) Der Kunde kann bei dem Umzug die Option flexible moving day (flexibles Umzugsdatum) hinzubuchen und erhält dadurch einen reduzierten Preis. Der Kunde wählt ein Datum und kann einen Zeitraum von +3, +6, +13, +20 oder +27 Tagen auswählen, innerhalb dessen der Umzug stattfinden soll. Eine nachträgliche Änderung dieses Datums ist ausgeschlossen. Moovilo teilt dem Kunden mindestens 5 Tage vor dem finalen Umzugsdatum mit, wann der Umzug stattfinden wird.
b) Eine Änderung des finalen Umzugsdatums durch den Kunden ist nicht möglich, da sich der reduzierte Preis aus der Möglichkeit einer effizienten Planung der Ressourcen und Fahrtstrecken ergibt, die mit den Fahrten und Ressourcen von anderen Kunden abgestimmt sind. Bei Kündigungen kommt Punkt 8. dieser AGB zur Anwendung.
c) Wenn der Kunde die Option flexible moving day gewählt hat, ist eine nachträgliche Änderung des Datums i.S.d. 9.1 nicht möglich.
10. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Moovilo beteiligt sich nicht an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Hierzu ist Moovilo auch nicht verpflichtet.
11. Rechtswahl
Auf Verträge zwischen Moovilo und ihren Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen bzw. europäischen Kollisionsrechts Anwendung. Für Verträge mit Verbrauchern sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern dem Kunden diese einen weitergehenden Schutz gewähren.
Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen zwischen Moovilo und dem Kunden der Sitz von Moovilo in Berlin.
TEIL B. ALLGEMEINE HAFTUNGSBESTIMMUNGEN
– Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451 g HGB –
Moovilo haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden.
1. Haftungsgrundsätze
Moovilo haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet.
2. Haftungshöchstbetrag
Die Haftung von Moovilo wegen Verlust oder Beschädigung ist gemäß § 451 e HGB auf einen Betrag von 620,- € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung von Moovilo auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet Moovilo wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.
3. Transport- und Lagerversicherung
Es besteht die Möglichkeit, eine weitergehende Haftung als die gesetzliche mit Moovilo zu vereinbaren und eine Transportgüterversicherung abzuschließen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig davon, dass Moovilo standartmäßig zu Gunsten der Kunden eine Transportgütersichersicherung eindeckt, die ein Volumen von 250.000,- € je Umzug nicht überschreitet.
4. Wertersatz
Hat Moovilo für Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maßgeblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.
5. Besondere Haftungsausschlussgründe
(1) Moovilo ist gemäß § 451 d HGB von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden (§ 451 d Abs.1 Nr.1 HGB);
ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender (§ 451 d Abs.1 Nr.2 HGB);
Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender (§ 451 d Abs.1 Nr.3 HGB);
Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern (§ 451 d Abs.1 Nr.4 HGB);
Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern Moovilo den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat (§ 451 d Abs.1 Nr.5 HGB);
Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen (§ 451 d Abs.1 Nr.6 HGB);
natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet (§ 451 d Abs.1 Nr.7 HGB).
Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Moovilo kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn Moovilo alle ihr nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
(2) Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden die durch Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind.
6. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
(1) Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern Moovilo nicht vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird.
(2) Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für das Personal des Möbelspediteurs.
7. Ausführender Möbelspediteur
Beauftragt Moovilo für den Umzug einen anderen, ausführenden Möbelspediteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie der beauftragte Möbelspediteur, solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen.
Für Schäden nicht am Gut wie z. B. am Gebäude, im Treppenhaus etc., die der ausführende Möbelspediteur verursacht hat und die ihm zuzurechnen sind, haftet der ausführende Möbelspediteur. In solchen Fällen tritt Moovilo ihren Schadensersatzanspruch gegen den ausführenden Möbelspediteur an den Kunden ab.
8. Schadensanzeige, §§ 438, 451 f HGB
(1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sind nach Anlieferung Moovilo gegenüber gemäß § 451 f Nr.1 HGB spätestens am nächsten Tag detailliert und hinreichend konkret in Textform (E-Mail, Brief) anzuzeigen. Ein einfacher Vermerk auf dem Leistungsnachweis, Ablieferungsbeleg oder Schadensprotokoll genügt dieser Anzeigepflicht nicht.
Eine mündliche Rüge ist zulässig, wenn der Schaden „bei Ablieferung“ reklamiert wird. Im Übrigen gelten dieselben Grundsätze wie im Rahmen des § 438 HGB: Die Schadensanzeige muss demnach inhaltlich ausreichend konkretisiert sein. Pauschale oder oberflächliche Rügen genügen nicht.
(2) Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen Moovilo gegenüber gemäß § 451 f Nr.2 HGB innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert und hinreichend konkret in Textform, angezeigt werden.
(3) Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, so erlöschen die Haftungsansprüche des Kunden.
(4) Überschreitungen der Lieferfrist müssen gemäß § 438 Abs.3 HGB binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen ebenfalls, wenn der Kunde Moovilo gegenüber diese nicht innerhalb dieser Frist nach Ablieferung anzeigt.
(5) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten und hinreichend konkreten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt.
8. Fake-Gesuche, Fake-Registrierungen
Für das Einstellen Fake/Spass-Gesuchen/Registrierungen wird eine pauschalte Vertragsstrafe von 5.001 Euro für jeden Einzelfall fällig. Außerdem wird jeder Fall zur Anzeige gebracht.
Teil II Partnerbedingungen
Dies ist eine Zusammenfassung unserer Geschäftsbedingungen für Partner. Sie können nicht die Kenntnisnahme der vollständigen Fassung ersetzen. Begriffe, die in dieser Zusammenfassung in Großbuchstaben verwendet werden, sind in den Geschäftsbedingungen für Partner definiert.
Marktplatzbetreiber bietet:
• eine Buchungsplattform, auf der Sie gegenüber potenziellen Kunden für die von Ihnen in Ihrem Betrieb angebotenen Partner-Dienstleistungen werben können und Marktplatzbetreiber wird zu diesem Zweck gemäß diesen Geschäftsbedingungen für Partner als Ihr Handelsvertreter ernannt.
• ein Terminverwaltungssystem für Dienstleister namens „Connect“, das mit einer Reihe von Funktionen ausgestattet ist, die Ihnen bei der Verwaltung Ihres Unternehmens helfen; und Zusatzfunktionen und -dienste wie ein Buchungsprogramm zum Einbinden in Ihre Social Media-Seiten und Ihre eigene Website, eine personalisierte Website für Ihren Standort und „Point of Sale“-Software und -Hardware zur Verwaltung Ihrer Zahlungen.
• Sie können wählen, ob Sie einige oder alle der oben genannten Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten. Wenn Sie sich dafür entscheiden, nicht alle Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen zu nutzen, sind bestimmte Bedingungen in den Geschäftsbedingungen für Partner nicht relevant für Sie. Wenn z.B. die Dienstleistungen, die Sie von Marktplatzbetreiber beziehen, nicht die Buchungsplattform umfassen, gelten für Sie keine Bedingungen für Buchungen (außer Widget-Buchungen), die Bearbeitungsgebühr und auch nicht alle anderen Bedingungen, die nur für die Buchungsplattform gelten.
• Wir sind für die Vermittlung und den Abschluss von Marktplatzbetreiber Buchungen, sowie im Voraus bezahlten Widget-Buchungen verantwortlich.
• Für im Voraus bezahlte Buchungen, sowie Marktplatzbetreiber-Buchungen ziehen wir in Ihrem Namen Zahlungen, von Kunden die mittels Widget-Buchung im Voraus bezahlen und/oder Marktplatzbetreiber-Kunden, ein. Soweit bei uns die Zahlungen von Kunden erfolgreich eingegangen sind, werden die entsprechenden Kunden von ihrer Ihnen gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtung befreit. Wenn Marktplatzbetreiber-Kunden die „Vor-Ort-Zahlung“ wählen, werden wir entweder unsere Provision von dem abziehen, was wir Ihnen schulden, oder falls wir nicht über ein ausreichendes Guthaben verfügen, wird der von Ihnen an uns zu zahlende Betrag, in Ihrer Rechnung ausgewiesen. Wir schicken Ihnen zweimal im Monat eine Rechnung, aus der hervorgeht, was wir Ihnen für Erfolgreiche Termine schulden, was Sie uns schulden (z. B. Provision, Bearbeitungsgebühren, Ihre monatliche Nutzungsgebühr, eine etwaige Einrichtungsgebühr usw.) sowie welcher Saldo sich daraus ergibt (ob Sie uns etwas schulden, ob wir Ihnen etwas schulden oder der Saldo beglichen ist).
• Wenn wir Ihnen etwas schulden, zahlen wir den entsprechenden Betrag innerhalb von 3-5 Werktagen nach dem Rechnungsdatum auf Ihr Bankkonto ein.
• Wenn Sie uns etwas schulden, ziehen wir den Betrag automatisch ein, gemäß der von Ihnen erteilten Genehmigung und Zustimmung dieses Vertrags, basierend auf Ihren Angaben Ihrer Daten in Connect. Wenn keine Erlaubnis zum Lastschriftverfahren erteilt wurde, bitten wir Sie, uns den entsprechenden Betrag innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum zu zahlen.
• Wenn der Saldo beglichen ist, geben wir auf der Rechnung an, dass nichts weiteres erforderlich ist.
Sollten Sie Probleme bezüglich der fristgerechten Zahlung Ihres ausstehenden Saldos haben, so wenden Sie sich bitte so bald wie möglich an uns.
Beachten Sie bitte, dass die Einrichtungsgebühr nicht erstattungsfähig ist.
Um sicherzustellen, dass alle Zahlungen sicher und in Übereinstimmung mit den Zahlungsvorschriften abgewickelt werden, werden die Zahlungsabwicklungsdienste für Partner von Stripe bereitgestellt und unterliegen dem Stripe connected account agreement, das die Stripe Nutzungsbedingungen enthält (zusammenfassend „Stripe Services Vertrag“). Mit der Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen für Partner und der weiteren Nutzung der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen erklärt sich der Partner damit einverstanden, an den Stripe Services Vertrag gebunden zu sein, der von Zeit zu Zeit von Stripe geändert werden kann. Vorbehaltlich der Zustimmung zum Stripe Services Vertrag und der Genehmigung von Stripe, ein Stripe Connected Account zu werden, gibt es zusätzliche Bedingungen, die vom Partner eingehalten werden müssen, damit Marktplatzbetreiber die Stripe Services aktivieren kann. Diese sind in Ziffer 10 der Geschäftsbedingungen für Partner festgelegt.
• Ob eine Marktplatzbetreiber-Buchung als Neukunden-Buchung oder Treue-Buchung behandelt wird (und ob daher eine Provision oder eine Bearbeitungsgebühr anrechenbar ist), hängt davon ab, wann der Kunde zuletzt einen Erfolgreichen Termin (siehe nachstehende Definition) an Ihrem Standort hatte und ob er in Ihrer Kundendatenbank existiert, sowie, wenn dem so ist, wann er in die Kundendatenbank aufgenommen wurde. Kunden werden anhand ihrer (1) E-Mail-Adresse oder (2) Telefonnummer in Kombination mit ihrem Vornamen identifiziert.
Buchungen werden als Neukunden-Buchungen behandelt, wenn der Kunde innerhalb der letzten 365 Tage keinen Erfolgreichen Termin hatte, und als Treue-Buchungen, wenn der Kunde innerhalb der letzten 365 Tage einen Erfolgreichen Termin hatte. Es ist sehr wichtig, dass Sie die vollständige Definition der Begriffe „Neukunden-Buchung“ und „Treue-Buchung“ durchlesen, die Sie in Abschnitt 2 der Geschäftsbedingungen für Partner finden.
Widget-Buchungen unterliegen einer Bearbeitungsgebühr. Buchungen für Übernächtigungen in Ihrem Spa unterliegen der zwischen den Parteien per E-Mail oder in der Kooperationsvereinbarung vereinbarten Provision.
Eine der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen, die Partnern gegen eine zusätzliche Gebühr angeboten wird, ist Marktplatzbetreiber POS, ein „Kassen“-Software-Modul, das vollständig in Connect integriert ist, sowie auf Wunsch als Sonderausstattung auch noch die zugehörige Kassenhardware. Um Marktplatzbetreiber POS zu erhalten, muss die Gebühr im Voraus und spätestens zwei Wochen nach der Unterzeichnung dieser Kooperationsvereinbarung an Marktplatzbetreiber überwiesen werden. Es ist sehr wichtig, dass Sie vor der Bestellung die vollständigen Bedingungen, die für Marktplatzbetreiber POS gelten, in Abschnitt 5 der Geschäftsbedingungen für Partner lesen.
Für die Partner-Dienstleistungen, die Sie den Kunden in Ihrem Dienstleister bieten, sind Sie verantwortlich, und der Vertrag für die entsprechenden Partner-Dienstleistungen besteht zwischen Ihnen und dem Kunden. Für die Partner-Dienstleistungen, die Kunden von Ihnen erhalten, haften wir Ihren Kunden gegenüber in keiner Weise.
Als Gegenleistung für den Erhalt der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen haben Sie eine Reihe von Verpflichtungen gegenüber Marktplatzbetreiber. Diese sind im Einzelnen in den Geschäftsbedingungen für Partner beschrieben, beinhalten aber unter anderem folgende wichtige Verpflichtungen:
• Sie verpflichten sich, alle anfallenden Entgelte (z. B. aber nicht beschränkt auf Provision, Bearbeitungsgebühren, Einrichtungsgebühr usw.) zu zahlen und Sie ermächtigen Marktplatzbetreiber hiermit, die Zahlung der Einrichtungsgebühr und der Rechnung in Ihrem Namen zu veranlassen. Beachten Sie bitte, dass auf alle Entgelte die Umsatzsteuer erhoben wird.
• Sie verpflichten sich, gegenüber Marktplatzbetreiber-Kunden oder Widget-Kunden ausschließlich über die Website, die Vertriebskanäle oder das Widget (soweit anwendbar) um die Vornahme von Buchungen zu werben.
• Sie verpflichten sich, die Partner-Dienstleistungen nach den höchsten Branchenstandards abzuwickeln und zu erbringen.
• Sie müssen die Partner-Dienstleistungen auf der Website und der App jederzeit zu denselben Preisen wie auf Ihrer eigenen Website anbieten Zur Klarstellung: Es ist Ihnen gestattet, geschlossenen Gruppen von Einzelpersonen direkt in Ihrem Dienstleister sowie auf alternativen Online- oder Offline-Vertriebsplattformen (online und offline) niedrigere Preise oder Sonderangebote anzubieten.
• Sie müssen sicherstellen, dass Sie über alle Lizenzen, Genehmigungen, Qualifikationen, Vollmachten und Versicherungen verfügen, die zur Erbringung der Partner-Dienstleistungen durch Sie erforderlich sind.
• Sie müssen dafür Sorge tragen, dass alle Partner-Inhalte, die auf Ihre Seite/n hochgeladen werden, zutreffend, rechtskonform und nicht irreführend sind.
• Ihre Storno- und Umbuchungsbedingungen in Bezug auf im Voraus bezahlten Widget-Buchungen oder Marktplatzbetreiber-Buchungen müssen mit unseren hier aufrufbaren Buchungsbedingungen , sowie mit Abschnitt 6 der vollständigen Fassung der Geschäftsbedingungen für Partner im Einklang stehen. Insbesondere sollte es Kunden erlaubt sein, bis 1 Stunde vor dem Zeitpunkt des Termins eine Umbuchung anzufragen und bis 24 Stunden vor dem Zeitpunkt des Termins zu stornieren.
• In Bezug auf VOZ Widget-Buchungen ist Marktplatzbetreiber ausschließlich Technologieanbieter und handelt nicht als gewerblicher Buchungsvermittler. Kunden und Partner können VOZ Widget-Buchungen bis zum Zeitpunkt des Termins stornieren. Bis der Termin stattfindet kommt kein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Partner zustande. Den Widget-Kunden werden via Connect im Namen der Partner E-Mails zur Bestätigung und Erinnerung zugeschickt. Für die Erbringung von Partner-Dienstleistungen zugunsten der Kunden oder gegenüber Widget und für die direkte Abwicklung von Stornierungen oder Umbuchungen mit dem Kunden ist jedoch der Partner verantwortlich. Marktplatzbetreiber ist am VOZ Widget-Buchungsverfahren darüber hinaus nicht weiter beteiligt und stellt lediglich die Technologie zur Ermöglichung der Vornahme von VOZ Widget-Buchungen bereit.
• Wenn wir Sie in Bezug auf Buchungen aus anderen Gründen im Zusammenhang mit den Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen kontaktieren müssen, können wir uns mit Ihnen per E-Mail, Telefon, SMS oder Whatsapp unter den Kontaktangaben, die Sie in Connect zur Verfügung gestellt haben, in Verbindung setzen. Für die Inanspruchnahme dieses Dienstes können zusätzliche Gebühren erhoben werden.
• Wenn Sie mit uns sprechen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Team, das Ihnen gerne weiterhilft. Die Kontaktdaten finden Sie im Impressum dieser Seite.
(NACHSTEHEND DIE VOLLSTÄNDIGE FASSUNG)
Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen für Partner (sowie auch die Buchungsbedingungen) sorgfältig durch, bevor Sie mit der Nutzung der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen beginnen, da diese auf Ihre Geschäftsbeziehung mit Marktplatzbetreiber Anwendung finden werden. Wir empfehlen Ihnen, eine Kopie dieser Geschäftsbedingungen für Partner zum späteren Nachschlagen auszudrucken. Wenn Sie mit diesen Geschäftsbedingungen für Partner nicht einverstanden sind, dürfen Sie die Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen nicht nutzen.
1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
o „Ankreuzfeld“ hat die in Abschnitt 2.7 dargelegte Bedeutung;
o „App“ bezeichnet die Marktplatzbetreiber-Marktplatz-Buchungsanwendung auf Android oder iOS;
o „Bankgebühren“ hat die in 10.9 dargelegte Bedeutung;
o „Bearbeitungsgebühr“ bezeichnet die Bearbeitungsgebühr inklusive Umsatzsteuer, der von Seiten des Partners an Marktplatzbetreiber für Treue-Buchungen und Widget-Buchungen zahlbar ist, wie in der Kooperationsvereinbarung festgesetzt und berechnet auf der Grundlage des Gesamtbetrages, den der Kunde für eine Wiederholungsbuchung oder eine Widget-Buchung zu zahlen hat;
o „Buchung“ bezeichnet jede Buchung seitens eines Kunden für jegliche Partner-Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie über die Website, die Vertriebskanäle oder das Widget vorgenommen wird, einschließlich von Marktplatzbetreiber-Buchungen und Widget-Buchungen;
o „Buchungsbedingungen“ bezeichnet die hier /www.Marktplatzbetreiber.de/info/agb/ aufrufbaren Buchungsbedingungen von Marktplatzbetreiber in Bezug auf die auf der Website oder App angebotenen Partner-Dienstleistungen;
o „Buchung mit Vor-Ort-Zahlung“ bezeichnet eine Buchung, die unter Verwendung der Option „Vor-Ort-Zahlung“ vorgenommen wurde und daher nicht im Zeitpunkt der Buchung, sondern im Zeitpunkt der Terminwahrnehmung bezahlt wird;
o „Connect“ bezeichnet die „Marktplatzbetreiber Connect“-Software, die gemäß diesem Vertrag als eine der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen an den Partner lizenziert wird und die auch die Marktplatzbetreiber POS-Software umfassen kann;
o „Datenschutz-Grundverordnung“ oder „DSGVO“ bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679.
o „Datenschutzgesetze“ bezeichnet die europäischen Richtlinien 95/46 und 2002/58/EG sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und jede Gesetzgebung bzw. Verordnung zur Durchführung derselben oder welche im Anschluss an dieselbe ergeht und jede Gesetzgebung bzw. Verordnung welche die vorstehenden Texte ändern, ersetzen, wieder in Kraft setzen oder konsolidieren, sowie alle anderen anwendbaren Gesetze in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre, die möglicherweise in einer zuständigen Gerichtsbarkeit existieren;
o „Datum des Inkrafttretens“ bezeichnet (a) den Beginn des Erhalts der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen durch den Partner, (b) das Datum, an dem der Partner in Connect das Feld ankreuzt, um sein Einverständnis mit diesem Vertrag zu bestätigen, (c) das Datum, an dem sich der Partner anmeldet, um die Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen über die Online-Anmeldeseite für Partner zu erhalten oder (d) das Datum, an dem die Kooperationsvereinbarung durch den Partner unterzeichnet wird, um sein Einverständnis mit diesem Vertrag zu bestätigen – je nachdem, welches Datum zuerst eintritt;
o „Drittplattformen“ hat die in 9.3 dargelegte Bedeutung;
o „eCRM-Service“ bezeichnet die E-Mail-Marketing-Funktion innerhalb von Connect, die möglicherweise gelegentlich als eine der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen als Gegenleistung für die anfallenden Gebühren angeboten wird;
o „Einrichtungsgebühr“ bezeichnet die nicht erstattungsfähige Gebühr (zzgl. USt.), die dem Partner in dem Zeitpunkt, in dem der Partner sich zum Erhalt der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen anmeldet, von Marktplatzbetreiber berechnet wird und per elektronischer Kartenzahlung gemäß den entsprechenden Bestimmungen in der Kooperationsvereinbarung zahlbar ist;
o „Entgelte“ bezeichnet die Provision und die Gebühren;
o „Erfüllter Buchung“ bezeichnet eine Buchung bezüglich derer der Partner die Partner-Dienstleistungen zugunsten des Kunden erfolgreich erbracht hat;
o „Erfolgreicher Termin“ bezeichnet einen Termin in Connect (entweder mittels einer Marktplatzbetreiber-Buchung oder Widget-Buchung, oder eine direkt beim Partner vorgenommene Buchung), bezüglich dessen der Partner die Partner-Dienstleistungen zugunsten des Kunden erfolgreich erbracht hat;
o „Fotos“ hat die in 4.1 dargelegte Bedeutung;
o „Fotografische Dienstleistungen“ bezeichnet die fotografischen Dienstleistungen, die den Partnern möglicherweise durch Marktplatzbetreiber gemäß den in Abschnitt 4 dieses Vertrags dargelegten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden;
o „Gebühren“ bezeichnet die Einrichtungsgebühr, die Bearbeitungsgebühr und etwaige sonstige Gebühren (zzgl. USt.), die der Partner zum Erhalt der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen zahlen muss, wie in der Kooperationsvereinbarung oder jeglichem Nachtrag zu diesem Vertrag, auf der Online-Anmeldeseite für Partner und/oder gemäß der E-Mail-Annahme seitens des Partners an Marktplatzbetreiber festgesetzt;
o „Kooperationsvereinbarung“ bezeichnet die Kooperationsvereinbarung zwischen Marktplatzbetreiber und dem Partner, die von Marktplatzbetreiber sowie dem Partner zur Bestätigung des Einverständnisses beider Parteien mit dieser Vereinbarung, der Einrichtungsgebühr, der Provision und sonstigen Entgelten (wenn angefallen) unterzeichnet wird, oder alternativ wie vereinbart per E-Mail und/oder über die Online-Anmeldeseite für Partner;
o „Kostenloser Testzeitraum“ bezeichnet einen begrenzten Zeitraum, in dem ein Partner einige oder alle Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen frei von jeglichen Entgelten beziehen kann (mit Ausnahme von Bearbeitungsgebühren), wie von Marktplatzbetreiber nach eigenem Ermessen festgelegt. Nach Ablauf eines Kostenlosen Testzeitraums schuldet der Partner die in der Kooperationsvereinbarung festgelegten Entgelte;
o „Kunde“ bezeichnet jede Person, welche die Partner-Dienstleistungen über die Website, die App oder sonstige Vertriebskanäle erwirbt oder erhält, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Marktplatzbetreiber-Kunden, Widget-Kunden oder Partner-Kunden;
o „Kundendatenbank“ bezeichnet die Partner-Kundendatenbank in Connect;
o „Leih-Hardware“ hat die in 5.10 dargelegte Bedeutung;
o „Neukunden-Buchung“ hat die in Abschnitt 2.7 dargelegte Bedeutung;
o „Nutzergenerierte Inhalte“ hat die in 7.5 dargelegte Bedeutung;
o „Partner“ meint Sie, den Dienstleister oder Spa, also denjenigen, der den Vertrag mit Marktplatzbetreiber zum Datum des Inkrafttretens eingeht und dabei in seinem eigenen Namen und im Namen aller seiner Mitarbeiter und Auftragnehmer handelt;
o „Partner-Dienstleistungen“ bezeichnet die Kur-, Schönheits-, Haar- und/oder sonstigen Waren und Dienstleistungen, die der Partner im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit zugunsten von Kunden erbringt und bereitstellt und die an die Kunden durch den Partner durch Inanspruchnahme der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen vermarktet werden;
o „Partner-Inhalte“ bezeichnet jegliche Information, Dokumentation, Geräte, Software, Fotografien, Domain-Namen (soweit dieser zum Hosten einer Partner-Webseite verwendet wird), jegliches für die Partner-Webseite individuell konfigurierte Skin/Theme oder sonstiges Material (das unter anderem den Namen, das Logo und alle sonstigen Markenkennzeichen und Rechte am Geistigen Eigentum des Partners umfassen kann), das möglicherweise gemäß diesem Vertrag auf der/n Seite/n veröffentlicht wird;
o „Partner-Kunde“ bezeichnet einen Kunden, der Partner-Dienstleistungen direkt bei dem Partner und nicht über die Website, die App oder das Widget bucht, dessen Angaben allerdings in Connect entweder in der Kundendatenbank oder durch Hinzufügen eines Termins in Connect oder anderweitig gespeichert sind;
o „Partner-Webseite“ bezeichnet eine individuell konfigurierbare Website, die von Connect betrieben wird und als eine der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen gegen eine Gebühr angeboten wird und eine „Jetzt buchen“-Schaltfläche enthält, die Kunden mit dem Widget verbindet, wobei diese Website unter einer eindeutigen Subdomain-Adresse auf myMarktplatzbetreiber.de oder, nach Ermessen von Marktplatzbetreiber, auf der eigenen Domain des Partners gehostet wird;
o „Preisänderungsmitteilung“ trägt die in Abschnitt 2.5 dargelegte Bedeutung;
o „Provision“ bezeichnet die vom Partner an Marktplatzbetreiber zu zahlende und in der Kooperationsvereinbarung festgesetzte Provision (+ Ust); diese wird auf Basis der von einem Marktplatzbetreiber-Kunden für eine Marktplatzbetreiber-Buchung zu zahlenden Gesamtsumme berechnet. Diese beträgt 19% zzgl. Umsatzsteuer.
o „Rechte am Geistigen Eigentum“ bezeichnet alle Rechte am geistigen Eigentum auf weltweiter Ebene, unabhängig davon, ob diese derzeit oder anderweitig bestehen und ob sie erworben oder bedingt sind, einschließlich von (jedoch nicht beschränkt auf) Urheberrechten (einschließlich der Rechte auf Übersetzung in Fremdsprachen), Geschmacksmusterrechten, Datenbankrechten, Rechten an Domain-Namen, eingetragenen Geschmacksmustern, Patenten, Marken, Handelsnamen, Kennzeichen und anderen Bezeichnungen, sofern die vorstehenden Rechte unter gewerbliche Eigentumsrechte fallen, sowie ähnlichen Rechten, unabhängig davon, ob diese eingetragen sind oder anderweitig bestehen (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf alle Ausweitungen, alle Situationen des Rückfalls oder Wiederauflebens von Rechten sowie alle Verlängerungen derselben).Das Vorstehende umfasst bezüglich eintragungsfähiger Rechte auch jeden gestellten Anträge bzw. Rechte auf Antragsstellung im Hinblick auf die entsprechenden Rechte;
o „Seite/n“ bezeichnet die Internet-Seite bzw. -Seiten und Inhalte des spezifischen Teils der Website oder der Vertriebskanäle des Partners (einschließlich der Marktplatzbetreiber-„Homepage“ des Partners und jeder Seite für die Partner-Dienstleistungen, die auf der Website angeboten werden), zusammen mit jeglicher/n anwendbaren Seite bzw. Seiten und Inhalten der eigenen Website/s des Partners oder anderer Websites, wo das Widget verwendet wird, einschließlich jeglicher Partner-Webseite;
o „Sicherheitsvorfall“ hat die in 8.3 dargelegte Bedeutung;
o „Stripe“ bedeutet Stripe Payments Europe Ltd, eine nach irischem Recht organisierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Stripe Payments UK Ltd, eine englische Gesellschaft, die die Stripe Services sowohl Marktplatzbetreiber als auch dessen Partner (die auch als Stripe Connected Accounts bekannt sind) anbietet;
o „Stripe Connected Account“ bezeichnet einen Partner, der dem Stripe Services Vertrag zugestimmt hat und von Stripe die Genehmigung zum Erhalt der Stripe Services erhalten hat;
o „Stripe Connected Account Daten“ bezeichnet Daten über Stripe Connected Accounts, Aktivitäten auf ihren Stripe Accounts und deren Transaktionen;
o „Stripe Services Vertrag“ bezeichnet das Stripe connected account agreement, das die Stripe Nutzungsbedingungen enthält;
o „Stripe Services“ bezeichnet die von Stripe zu Marktplatzbetreiber und Stripe Connected Accounts angebotenen Zahlungsabwicklungsdienste, einschließlich Dienstleistungen, die die Annahme von Zahlungen von Kunden, die Weiterleitung von Geld zu und von Stripe Connected Accounts und die Zahlung von Geld außerhalb von Stripe ermöglichen;
o „Stylist Portfolio Fotos“ hat die in 6.6 dargelegte Bedeutung;
o „Marktplatzbetreiber“ bezeichnet die Marktplatzbetreiber DACH GmbH (handelnd als Marktplatzbetreiber), eine in Deutschland unter der Handelsregisternummer HRB 142124 Band eingetragene Gesellschaft mit eingetragenem Geschäftssitz unter der Adresse Greifswalder Str.212, 10435 Berlin, Deutschland, mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE283367354;
o „Marktplatzbetreiber-Buchung“ bezeichnet eine auf der Website bzw. der App vorgenommene Buchung, bei welcher der Kunde im Zeitpunkt der Vornahme der Buchung eine Zeit und/oder ein Datum für den Erhalt der entsprechenden Partner-Dienstleistungen wählt (einschließlich der Buchungen unter Verwendung der Option „Vor-Ort-Zahlung“);
o „Marktplatzbetreiber POS“ bezeichnet die Marktplatzbetreiber POS-Software und/oder die Marktplatzbetreiber POS-Hardware;
o „Marktplatzbetreiber POS-Hardware“ bezeichnet die zur Marktplatzbetreiber POS-Software passende Hardware, die eine Kassenschublade mit integriertem Bondrucker umfassen kann (Star Micronics mPOP und/oder iPad, wobei die entsprechenden Einzelheiten in der Kooperationsvereinbarung festgelegt werden);
o „Marktplatzbetreiber POS-Software“ bezeichnet das Kassensoftware-Modul, das vollständig in Connect integriert ist;
o „Marktplatzbetreiber-Kunde“ bezeichnet einen Kunden, der über die Website bzw. die App eine Marktplatzbetreiber-Buchung vornimmt;
o „Marktplatzbetreiber-Fotograf“ bezeichnet einen selbstständigen Fotografen, dessen Dienstleistungen von Marktplatzbetreiber in Auftrag gegeben werden und der möglicherweise von Marktplatzbetreiber angewiesen wird, die fotografischen Dienstleistungen zugunsten eines Partners zu erbringen;
o „Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen“ bezeichnet die Vorteile sowie Dienstleistungen, die ein Partner möglicherweise von Marktplatzbetreiber entsprechend den Bestimmungen auf der Online-Anmeldeseite für Partner, im Kooperationsvertrag, in jeglichem Nachtrag zu diesem Vertrag und/oder in E-Mails zwischen Marktplatzbetreiber und dem Partner als Gegenleistung für die Zahlung der Entgelte an Marktplatzbetreiber erhält (außer im Falle eines Kostenlosen Testzeitraums);
o „Treue-Buchung“ bezeichnet eine Marktplatzbetreiber-Buchung, die nicht unter die Definition der Neukunden-Buchung gemäß Abschnitt 2.7 fällt;
o „Übereinstimmender Kunde“ bezeichnet einen Kunden, bei dem die Kombination aus E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer und Vornamen mit mehr als einem Kunden in der Kundendatenbank übereinstimmt;
o „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet im Zusammenhang mit Marktplatzbetreiber jede Gesellschaft, die von Zeit zu Zeit unmittelbar oder mittelbar mit Marktplatzbetreiber in einem Beherrschungsverhältnis steht;
o „Vertrag“ oder „Geschäftsbedingungen für Partner“ bezeichnet diesen Vertrag, zusammen mit der Kooperationsvereinbarung und/oder Bedingungen, die Ihnen per E-Mail zugesandt oder Ihnen auf der Online-Anmeldeseite für Partner präsentiert werden, in denen gemeinsam die Bedingungen dargelegt sind, unter denen Marktplatzbetreiber die Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen zugunsten des Partners erbringt, und der am Datum des Inkrafttretens in Kraft tritt;
o „Vertrauliche Informationen“ hat die in 12.1 dargelegte Bedeutung;
o „Vertriebskanäle“ bezeichnet jegliche Website Dritter oder sonstige Medien, über die gelegentlich gegenüber den Kunden für die Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen geworben wird;
o „Voraus bezahlte Widget-Buchungen“ bezeichnet eine Buchung auf dem Widget, bei der die Zahlung durch den Widget-Kunden an Marktplatzbetreiber zum Zeitpunkt der Buchung online erfolgt;
o „VOZ Widget-Buchungen“ bezeichnet eine Buchung durch Widget, bei der die Buchung nicht online bezahlt wird und der Kunde und Partner bis zum Zeitpunkt des Termins die Möglichkeit der Stornierung haben, da kein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Partner geschlossen wird, bis der Termin stattfindet;
o „VOZ Widget-Kunde“ bezeichnet Kunden, welche VOZ Widget-Buchungen durchführen;
o „Website“ bezeichnet die Website unter www.Marktplatzbetreiber.de;
o „Werktag“ bezeichnet jeden Tag außer einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag in Deutschland bzw. einen gesetzlichen Feiertag in Berlin (Deutschland);
o „Wesentliche Verletzung“ bezeichnet eine Verletzung (einschließlich einer sich abzeichnenden Verletzung), deren Folgen für Marktplatzbetreiber nicht geringfügig oder belanglos sind, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf eine Verletzung von Abschnitt 6.1, 6.2, 6.5, 6.6, 6,7, 6.10, 6.14, 6.15, 6.16, 6.18, 6.19, 7.1, 7.5, 8, 9.5 und/oder 10. Bei der Entscheidung, ob eine Verletzung wesentlich ist oder nicht, bleibt unberücksichtigt, ob sie aufgrund eines Unfalls, Missgeschicks, Fehlers oder Missverständnisses auftritt;
o „Widget“ bezeichnet die auf jeder Partner-Webseite eingebettete Web-Schnittstelle, die im Eigentum von Marktplatzbetreiber steht und von Marktplatzbetreiber über Connect als eine der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen zur Verfügung gestellt wird und die der Partner auf seiner eigenen Website und/oder auf einem oder mehreren Social-Media-Kanälen einbetten kann, und über welche die Kunden direkt bei dem Partner Widget-Buchungen vornehmen können;
o „Widget-Buchung“ bezeichnet eine im Voraus bezahlten Widget-Buchung oder VOZ Widget-Buchung; und
o „Widget-Kunde“ bezeichnet einen VOZ Widget-Kunden oder Kunden die mittels Widget-Buchung im Voraus bezahlen.
2. MARKTPLATZBETREIBER-DIENSTLEISTUNGEN UND ENTGELTE
1. Als Gegenleistung für die Entgeltzahlungen durch den Partner (außer im Falle eines Kostenlosen Testzeitraums) und die Erfüllung aller sonstigen Verpflichtungen des Partners gemäß dieser Vereinbarung sowie vorbehaltlich dieses Vertrages erbringt Marktplatzbetreiber die anwendbaren Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen zugunsten des Partners, wobei dies (sofern nicht anderweitig vereinbart) eine persönliche, nicht-ausschließliche, nicht-übertragbare und voll widerrufliche Lizenz für die Nutzung von Connect umfasst, deren Bestimmungen in Abschnitt 3 festgesetzt sind. Das monatliche Nutzungsentgeld beträgt 19,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer.
2. Marktplatzbetreiber handelt bezüglich aller im Voraus bezahlten Widget-Buchungen und Marktplatzbetreiber-Buchungen für den Partner und Marktplatzbetreiber wird hiermit zum Abschluss der entsprechenden Buchungen mit einem Kunden sowie (gegebenenfalls) zum Einzug und zur Abwicklung von Zahlungen im Auftrag des Partners zum Handlungsbevollmächtigten für den Partner ernannt. Keine Bestimmung in diesem Dokument schließt die Verantwortung und Haftung des Partners für seine Bereitstellung und Erbringung von Partner-Dienstleistungen zugunsten von Kunden aus bzw. schränkt diese ein. In Bezug auf VOZ Widget-Buchungen ist Marktplatzbetreiber ausschließlich Technologieanbieter und steht nicht in direkter Beziehung zu Widget-Kunden.
3. Als eine der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen kann Marktplatzbetreiber den Partner per E-Mail, Telefon, SMS oder Whatsapp unter den Kontaktangaben, die in Connect zur Verfügung gestellt wurden, in Bezug auf Buchungen oder sonstige Fragen rund um die Marktplatzbetreiber- und/oder Partner-Dienstleistungen kontaktieren. Es können zusätzliche Gebühren anfallen.
4. In Fällen, in denen ein Partner den Erhalt von gebührenpflichtigen Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen gewählt hat und der Partner eine oder mehrere dieser Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen nicht mehr erhalten möchte, muss der Partner gegenüber Marktplatzbetreiber unter Wahrung einer Frist von mindestens 7 Tagen zum Ende des Kalendermonats in Textform kündigen. Der Partner bleibt während der Kündigungsfrist für die Zahlung aller anwendbaren Gebühren haftbar.
5. Marktplatzbetreiber kann die Gebührenhöhe und/oder den Provisionssatz nach eigenem Ermessen jederzeit durch Benachrichtigung des Partners unter Wahrung einer Frist von 30 Tagen ändern („Preisänderungsmitteilung“). Nutzt der Partner die Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen nach Erhalt einer entsprechenden Preisänderungsmitteilung weiterhin, so gilt dies als Annahme der neuen Gebühren und/oder Provision. Der gültige Provisionssatz beträgt 19% zzgl. Umsatzsteuer.
6. Ob eine Marktplatzbetreiber-Buchung als Neukunden-Buchung oder Treue-Buchung behandelt wird (und ob daher eine Provision oder eine Bearbeitungsgebühr anrechenbar ist), hängt davon ab, wann der Kunde zuletzt einen Erfolgreichen Termin am Standort des Partners hatte und ob der Kunde in der Kundendatenbank existiert und wenn dem so ist, wann er darin aufgenommen wurde. Kunden werden anhand ihrer (1) E-Mail-Adresse oder (2) Telefonnummer in Kombination mit ihrem Vornamen identifiziert. Für im Widget-Buchungen fällt stets eine Bearbeitungsgebühr und keine Provision an.
7. Eine Marktplatzbetreiber-Buchung gilt dann als Neukunden-Buchung, wenn der Kunde:
• überhaupt nicht in der Kundendatenbank existiert (außer, wenn der Kunde über das Ankreuzfeld bei der Buchung angibt (das „Ankreuzfeld“), dass er den Partner in den letzten 365 Tagen besucht hat, wobei es sich in diesem Fall um eine Treue-Buchung handelt); oder
• vor mehr als 365 Tagen in die Kundendatenbank aufgenommen wurde und in den letzten 365 Tagen keinen Erfolgreichen Termin am Standort des Partners hatte; oder
• vor weniger als 365 Tagen in die Kundendatenbank aufgenommen wurde aufgrund eines Termins, der kein Erfolgreicher Termin war oder noch kein Erfolgreicher Termin gewesen ist.
In allen anderen Fällen gilt eine Marktplatzbetreiber-Buchung als Treue-Buchung.
• In Fällen, in denen ein Kunde über das Ankreuzfeld angibt, ob er den Partner in den letzten 365 Tagen, und Marktplatzbetreiber ebenfalls Kundendaten über diesen Kunden in der Datenbank hat, besucht hat oder nicht, wird dies stets in der Kundendatenbank überprüft, die Vorrang vor dem Ankreuzfeld hat.
8. Bei Übereinstimmenden Kunden werden der Kunde und der Übereinstimmende Kunde zusammengeführt und wird der jüngste Erfolgreiche Termin herangezogen, um festzustellen, ob eine Marktplatzbetreiber-Buchung eine Neukunden-Buchung oder eine Treue-Buchung ist.
9. Wenn Marktplatzbetreiber dem Partner einen Kostenlosen Testzeitraum anbietet, versteht und akzeptiert der Partner, dass diese Geschäftsbedingungen für Partner in vollem Umfang gelten. Der Partner verpflichtet sich hiermit, alle anfallenden Entgelte nach Ende des Kostenlosen Testzeitraums zu zahlen und Marktplatzbetreiber via Connect seine Bankverbindung vor dem Ende des Kostenlosen Testzeitraums zur Verfügung zu stellen. Wenn der Partner es unterlässt, Marktplatzbetreiber seine Bankverbindung gemäß dieser Klause l2.9 mitzuteilen, versteht und akzeptiert der Partner, dass Marktplatzbetreiber die Erbringung einiger oder aller Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen mit sofortiger Wirkung und ohne weitere Ankündigung einstellen wird. Marktplatzbetreiber kann nach eigenem Ermessen einige oder alle Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen wiederherstellen, wenn der Partner Marktplatzbetreiber die Zahlungsdaten zur Verfügung stellt. Marktplatzbetreiber haftet dem Partner gegenüber in keiner Weise für die sofortige Beendigung der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen gemäß Ziffer 3.7 und vorbehaltlich Ziffer 13.2.
3. FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
Marktplatzbetreiber kann Partnern die Fotografischen Dienstleistungen nach eigenem Ermessen unter Lizenz gegen eine vereinbarte Gebühr anbieten. In dem Fall, dass Marktplatzbetreiber die Fotografischen Dienstleistungen einem Partner anbietet, und vorausgesetzt, dass die Gebühr durch den Partner ganz an Marktplatzbetreiber entrichtet wurde, gelten folgende zusätzliche Bedingungen:
• Es werden keine Garantien oder Gewährleistungen hinsichtlich der Qualität der durch den Marktplatzbetreiber-Fotografen erstellten Fotos (die „Fotos“) und/oder deren Inhalt oder Layout übernommen. Es obliegt dem Partner sicherzustellen, dass alle (gegebenenfalls) erforderlichen Personen, die fotografiert werden sollen, bei dem Termin mit dem Marktplatzbetreiber-Fotografen anwesend sind und dass alle Einverständniserklärungen für die Aufnahme von Photos mit dem eigenen Bild seitens der Personen, die in den Fotos zu sehen sind, eingeholt wurden, sowie dass Aufbau und Inhalt der Fotos die Erwartungen des Partners erfüllen.
• Der Partner darf die Fotos nur auf folgenden Medien nutzen und veröffentlichen: Website, App, Vertriebskanäle (soweit anwendbar), eigene Partner-Webseite und Social-Media-Seiten. Zur Klarstellung: Die Fotos dürfen nicht auf anderen Online-Marktplätzen verwendet werden, auf denen der Partner für die Partner-Dienstleistungen wirbt. Die Bearbeitung der Fotos ist nicht zulässig, und es ist den Partnern strengstens untersagt irgendwelche Copyright-Hinweise von Marktplatzbetreiber von den Fotos zu entfernen.
• Der Partner erkennt hiermit an und erklärt sich hiermit einverstanden, dass die Fotos im Rahmen einer nicht-ausschließlichen und nicht-abtretbaren Lizenz verwendet werden, die automatisch endet, wenn dieser Vertrag gekündigt wird und der Partner die Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen nicht mehr nutzt. Mit Ausnahme der Rechte gemäß vorgenannter Lizenz hat der Partner keine Geistigen Eigentumsrechte an den Fotos. Alle Geistigen Eigentumsrechte an den Fotos sind Eigentum von Marktplatzbetreiber. Zur Klarstellung: Marktplatzbetreiber darf die Fotos in allen eigenen Werbe- und Marketingkampagne verwenden, auf der Website und den Vertriebs- und Social-Media-Kanälen sowie zu sonstigen Zwecken, die sie für geeignet hält.
• Der Partner darf die Fotos nicht drucken, verteilen, verwenden, veröffentlichen, verwerten, bearbeiten, zuschneiden, ändern oder anderweitig handhaben, außer gemäß Abschnitt 4.2 dieses Vertrags oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Marktplatzbetreiber. Eine solche Zustimmung wird nach alleinigem Ermessen von Marktplatzbetreiber gewährt und kann zusätzliche Gebühren verursachen.
6. PFLICHTEN DES PARTNERS
1. Als Gegenleistung für den Erhalt der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen verpflichtet sich der Partner zur Zahlung aller anfallenden Gebühren an Marktplatzbetreiber und zur Annahme aller Marktplatzbetreiber-Buchungen und zur Abwicklung und Erbringung der Partner-Dienstleistungen entsprechend den höchsten Branchenstandards und im Einklang mit etwaigen bestimmten Bedingungen, die in diesem Vertrag im Allgemeinen sowie in diesem Abschnitt 6 im Einzelnen dargelegt sind. Eine Verletzung dieses Abschnitts 6.1 gilt als Wesentliche Verletzung dieses Vertrages.
2. Der Partner muss alle Marktplatzbetreiber-Buchungen annehmen und kann die Annahme derselben nur in Ausnahmefällen ablehnen; ansonsten wird davon ausgegangen, dass der Partner eine Wesentliche Verletzung dieses Vertrages begangen hat, was den Verlust von Zahlungen nach sich ziehen kann, die in Verbindung mit diesem Vertrag an den Partner zahlbar sind.
3. In Bezug auf im Voraus bezahlte Widget-Buchungen und Marktplatzbetreiber-Buchungen ist der Partner verpflichtet, die in Abschnitt 5 der Buchungsbedingungen dargelegte Storno- und Umbuchungsrichtlinie einzuhalten. Den vollständigen Wortlaut dieser Bedingungen finden Sie unter der Rubrik Partnerbedigungen/AGB.
4. Marktplatzbetreiber bietet in Bezug auf Marktplatzbetreiber-Buchungen, die storniert werden (oder nicht umgebucht werden können) eine Rückerstattung an, sofern der entsprechende Termin nicht innerhalb der nächsten 24 Stunden stattfinden soll.
5. Wenn ein Kunde das Datum und/oder die Uhrzeit einer im Voraus bezahlte Widget-Buchung oder Marktplatzbetreiber-Buchung ändern möchte, sowie unter der Voraussetzung, dass der Kunde dazu mindestens 1 Stunde vor dem Termin um die Umbuchung des Termins bittet, indem er die Website oder App benutzt oder den Partner oder Marktplatzbetreiber kontaktiert, muss sich der Partner bemühen, dem Kunden ein geeignetes alternatives Buchungsdatum und/oder eine geeignete alternative Uhrzeit anzubieten. Sollte ein Partner eine Marktplatzbetreiber-Buchung nach einem entsprechenden Änderungswunsch eines Kunden gemäß diesem Abschnitt 6.3 nicht erfüllen können oder wollen, kann der Kunde wählen, ob er mit der Buchung fortfährt oder diese in Übereinstimmung mit 6.3 (b) storniert, was bedeutet, dass
6. Marktplatzbetreiber und/oder der Partner die im Voraus bezahlte Widget-Buchung oder Marktplatzbetreiber-Buchung als durch den Kunden storniert behandelt und erstattet dem Kunden den Betrag in voller Höhe, vorausgesetzt, dass es zu diesem Zeitpunkt mindestens 24 Stunden sind, bevor die Buchung durchgeführt werden sollte; oder
7. wenn es zu diesem Zeitpunkt weniger als 24 Stunden sind bevor die Buchung durchgeführt werden sollte, wird Marktplatzbetreiber die Marktplatzbetreiber Buchung oder im Voraus bezahlte Widget-Buchung als storniert durch den Kunden behandeln und keine Rückerstattung zahlen.
8. Wenn ein Partner das Datum und/oder die Uhrzeit einer im Voraus bezahlte Widget-Buchung und Marktplatzbetreiber-Buchung ändern möchte, behandelt Marktplatzbetreiber und/oder der Partner in dem Fall, dass der Kunde der entsprechenden Änderung nicht zustimmen kann oder will, die Marktplatzbetreiber-Buchung als durch den Partner aufgehoben und erstattet dem Kunden den Betrag in voller Höhe. Allerdings kann Marktplatzbetreiber, falls sie es unter den gegebenen Umständen und nach eigenem Ermessen für angemessen hält, trotzdem noch von dem Partner die Provisionszahlung in der jeweils gültigen Höhe fordern, die von dem Partner bezüglich der entsprechenden im Voraus bezahlte Widget-Buchung und/oder Marktplatzbetreiber-Buchung zu entrichten gewesen wäre.
9. In Bezug auf VOZ Widget-Buchungen ist Marktplatzbetreiber ausschließlich Technologieanbieter und handelt nicht als gewerblicher Buchungsvermittler. Kunden und Partner können ihre VOZ Widget-Buchungen bis zum Zeitpunkt des Termins stornieren und bis zum Termin kommt so lange zu keinem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Partner. Der Partner ist für sämtliche Abwicklung von Stornierungen bzw. Umbuchungen in Bezug auf den Kunden verantwortlich. Marktplatzbetreiber ist am VOZ Widget-Buchungsverfahren darüber hinaus nicht weiter beteiligt und stellt lediglich die Technologie zur Ermöglichung der Vornahme von VOZ Widget-Buchungen bereit. Der Partner kann in Connect wählen, ob den Kunden die Möglichkeit geboten wird, in den Erhalt von E-Mail-Marketing ausschließlich von dem Partner oder von dem Partner und von Marktplatzbetreiber mittels Opt-In einzuwilligen.
10. Der Partner ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Partner-Inhalte (insbesondere die Einzelheiten und Preise der Partner-Dienstleistungen), die er veröffentlicht oder Marktplatzbetreiber zur Veröffentlichung auf der/n Seite/n übermittelt, zutreffend, korrekt und nicht irreführend sind. Dies schließt ein, Preise nur als reduziert zu kennzeichnen, wenn diese tatsächlich als Partner-Dienstleistungen vorher für einen höheren Preis angeboten wurden und zu dem reduzierten Preis nur für einen kurzen Zeitraum angeboten werden. Der Partner darf nur Fotos auf seine Seite/n hochladen, die am eigenen Standort des Partners aufgenommen wurden, und muss stets sicherstellen, dass er zur Nutzung jeglicher entsprechenden hochgeladenen Fotos berechtigt ist. Jegliche Verletzung dieses Abschnitts 6.5 gilt als Wesentliche Verletzung dieses Vertrages. Sollten dem Partner kein Fotos zum Hochladen zur Verfügung stehen, lädt Marktplatzbetreiber auf entsprechende Anfrage gerne einige geeignete Fotos aus ihrer eigenen Datenbank hoch.
11. Der Partner stellt sicher, dass:
• wenn Partner-Inhalte hochgeladen werden, die Fotografien der Arbeit von Mitarbeitern oder Auftragnehmern enthalten (“Stylist Portfolio Fotos”), die Mitarbeiter und Auftragnehmer des Partners nur Stylist Portfolio Fotos hochladen, an denen sie alle Urheberrechte und/oder Erlaubnisse haben, um die Stylist Portfolio Fotos auf der Partner-Website, Partner Site, Marktplatzbetreiber’s Website und App und Drittplattformen zu zeigen.
• die Mitarbeiter und Auftragnehmer des Partners eine schriftliche und ausdrückliche Einverständniserklärung, von jeder Person eingeholt haben, die auf den Stylist Portfolio Fotos zu sehen ist und erfasst, dass die Stylist Portfolio Fotos in der beschriebenen Art und Weise verwendet werden,
• die Stylist Portfolio Fotos in keinem Fall Nacktheit, Obszönitäten oder Inhalt, der dazu geeignet ist, zu belästigen, zu verärgern, zu alarmieren, zu beleidigen oder die in irgendeiner Weise sexuell expliziten, illegalen, hasserfüllten oder gewaltverherrlichenden Inhalt haben.
• Wenn Marktplatzbetreiber zu irgendeiner Zeit den Verdacht hegt, dass Stylist Portfolio Fotos ohne die entsprechenden Rechte oder Zustimmungen hochgeladen wurden, wie in 6.6 (a) und (b) beschrieben, oder, Marktplatzbetreiber nach eigenem Ermessen die Stylist Portfolio Fotos für in irgendeiner Weise unangemessen im Sinne von 6.6 (c) hält, stellt dies eine Wesentliche Verletzung des Vertrages dar. Marktplatzbetreiber kann, ohne dass dadurch andere Abhilfemaßnahmen eingeschränkt werden, die Stylist Portfolio Fotos nach eigenem Ermessen entfernen.
• Der Partner ist verantwortlich und verpflichtet sich, alle gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen, insbesondere die Pflicht zur Erstellung und Wartung eines Impressums.
• Der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass seine Seite/n auf der Website und der App keine Kontaktangaben, keine direkten Verweise und keine Links zu dem Partner oder zu dessen Website, App, Plattform, Tool oder sonstigen Geräten enthalten dürfen, und auch nicht zu Websites, Apps, Plattformen, Tools oder sonstigen Geräten Dritter.
• Der Partner muss die Partner-Dienstleistungen auf der Website und der App stets zu einem zutreffenden Preis erbringen, der dem besten verfügbaren Preis entspricht, der auf der eigenen Website des Partners und/oder gegebenenfalls auf der Partner-Webseite angeboten wird. Für den Fall, dass ein Kunde nachweist, dass für Partner-Dienstleistungen, die über die Website oder App gebucht wurden, auf der eigenen Website des Partners oder der Partner-Webseite ein besserer Preis angeboten wird, behält sich Marktplatzbetreiber das Recht vor, dem Kunden die Differenz zu erstatten und den an den Partner im Zusammenhang mit den Partner-Dienstleistungen gezahlten Betrag entsprechend anzupassen. Zur Klarstellung: Es ist dem Partner gestattet, geschlossenen Gruppen von Einzelpersonen, wie etwa Mitgliedern seines eigenen Kundenbindungsprogramms, oder direkt an dem Ausführungsort des Partners sowie auch auf sonstigen alternativen Online- oder Offline-Vertriebsplattformen online und offline niedrigere Preise oder Sonderangebote anzubieten .Eine Verletzung dieses Abschnitts 6.10 gilt als Wesentliche Verletzung dieses Vertrages.
• Der Partner muss dafür Sorge tragen, dass er das Einverständnis seiner einzelnen Mitarbeiter und Auftragnehmer zu deren Erscheinen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Angaben wie Namen, Kompetenzen, Kontaktangaben, Verfügbarkeit,angebotene Dienstleistungen und Fotografien in Kundenwerbungen auf der Website und der App eingeholt hat.
• Der Partner ist allein dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die Informationen auf Connect in Bezug auf die verfügbaren Daten und Zeiten umfassend auf dem neusten Stand gehalten werden, damit potentielle Kunden im Zeitpunkt der Buchung die richtigen verfügbaren Daten und Zeiten einsehen können.
• In Bezug auf Marktplatzbetreiber-Buchungen, die über die Option „Vor-Ort-Zahlung“ vorgenommen wurden, ist die Provision für alle entsprechenden Marktplatzbetreiber-Buchungen zahlbar. In Fällen, in denen ein Kunde (a) seine Marktplatzbetreiber-Buchung nicht vor Ablauf von 24 Stunden vor dem Termin storniert und (b) nicht zu dem Termin erscheint (ein „Nichterscheinen“) und der Partner das Nichterscheinen bis Mitternacht am Datum des Termins auf Connect angezeigt hat, muss der Partner keine Provision an Marktplatzbetreiber zahlen. Wird ein „Nichterscheinen“ nicht bis Mitternacht am Datum des Termins auf Connect angezeigt, so wird die Marktplatzbetreiber-Buchung von Marktplatzbetreiber als erfüllt behandelt, und Marktplatzbetreiber hat in diesem Fall Anspruch auf Provision für die entsprechende Marktplatzbetreiber-Buchung. In Fällen, in denen ein „Nichterscheinen“ in betrügerischer Absicht angezeigt wird oder Marktplatzbetreiber nach eigenem Ermessen vernünftigen Grund zu der Annahme hat, dass ein „Nichterscheinen“ durch den Partner in betrügerischer Absicht angezeigt wurde, wird die Bestellung durch Marktplatzbetreiber als erfüllt behandelt und Marktplatzbetreiber hat Anspruch auf die Provision für die entsprechende Bestellung. WICHTIG: Sollte die Nichterscheinen-Funktion in Connect von den Partnern missbraucht oder in betrügerischer Absicht verwendet werden, kann Marktplatzbetreiber die Funktion nach eigenem Ermessen entfernen und der Partner muss sich zur Meldung eines Nichterscheinens am Datum des Termins vor Mitternacht direkt mit Marktplatzbetreiber in Verbindung setzen.
• Der Partner wirbt gegenüber Marktplatzbetreiber-Kunden oder Widget-Kunden ausschließlich über die Website, die Vertriebskanäle oder das Widget (soweit anwendbar) um die Vornahme von Buchungen. In Fällen, in denen ein Kunde eine Buchung vornimmt und der Partner den entsprechenden Kunden dazu ermutigt, seine Buchung zu stornieren und eine separate Buchung direkt bei dem Partner vorzunehmen („Disintermediation“), begeht der Partner eine Wesentliche Verletzung dieses Vertrages. Bei Vorliegen einer Disintermediation kann Marktplatzbetreiber dem Partner nach eigenem Ermessen den Gesamtwert der Marktplatzbetreiber-Buchung berechnen.
• Sollte Marktplatzbetreiber vernünftigen Grund zu der Annahme haben, dass der Partner jeglichen unmittelbaren oder mittelbaren Versuch zur Vermeidung von Entgeltzahlungen unternommen hat bzw. unternimmt, wie zum Beispiel, jedoch nicht beschränkt auf das Anzeigen einer Erfüllten Buchung unter Inanspruchnahme der Option „Vor-Ort-Zahlung“ als „Nichterscheinen“ in betrügerischer Absicht, so stellt dies eine Wesentliche Verletzung dieses Vertrags dar und berechtigt Marktplatzbetreiber, ohne Einschränkung sonstiger ihr zur Verfügung stehender Rechtsmittel, zur Vorenthaltung und Einbehaltung jeglicher Zahlungen, die gemäß diesem Vertrag an den Partner zu zahlen sind.
• Der Partner muss innerhalb eines Monats nach der Anmeldung zum Erhalt der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen zusammen mit dem für ihn zuständigen Kundenbetreuer an einer Connect-Schulung teilnehmen („Connect-Schulung“). Wird die Connect-Schulung mehr als dreimal durch den Partner abgesagt, so gilt dies als Wesentliche Verletzung dieses Vertrags, und Marktplatzbetreiber kann dem Partner in diesem Fall nach ihrem eigenem Ermessen eine zusätzliche Gebühr zur Teilnahme an der Connect-Schulung berechnen. Ist der Partner nicht bereit, eine zusätzliche Gebühr zu zahlen, kann Marktplatzbetreiber diesen Vertrag kündigen.
• Der Partner muss über käufliche Partner-Services verfügen, über die Kunden jederzeit auf der Website und / oder App buchen können. Wenn der Partner zu keiner Zeit über die Website und / oder die App käufliche Partner-Services zur Verfügung hat, verstößt der Partner gegen diese Vereinbarung.
• Wenn der Partner eine der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen im Rahmen eines Kostenlosen Testzeitraums erhält, muss der Partner Marktplatzbetreiber vor Ende des Kostenlosen Testzeitraums die vollständigen Zahlungsdaten zur Verfügung stellen. Andernfalls liegt eine Wesentliche Verletzung dieses Vertrags vor.
• Sollte Marktplatzbetreiber vernünftigen Grund zu der Annahme haben, dass der Partner direkt oder indirekt versucht hat, die Zahlung von Entgelten zu vermeiden, die ansonsten am Ende des Kostenlosen Testzeitraums fällig würden, z.B. jedoch nicht beschränkt durch die Anmeldung oder den Versuch der Anmeldung für ununterbrochene Kostenlose Testzeiträume, indem er alternative Kontaktinformationen oder Namen oder anderes verwendet, so stellt dies eine Wesentliche Verletzung dieses Vertrags dar und gibt Marktplatzbetreiber das Recht, ohne Einschränkung anderer zur Verfügung stehender Rechtsmittel, alle Zahlungen an den Partner aus diesem Vertrag zurückzuhalten und einzubehalten.
4. KUNDENDIENST UND BESCHWERDEN
1. Der Partner bemüht sich nach besten Kräften, erstklassige Partner-Dienstleistungen zugunsten aller Kunden zu erbringen, und befasst sich umgehend mit jeglichen Vertriebsanfragen, Angelegenheiten oder Problemen im Zusammenhang mit Buchungen oder potenziellen Buchungen, einschließlich der Bearbeitung von Kundenbeschwerden. Der Eingang von schwerwiegenden Kundenbeschwerden wird zwischen Marktplatzbetreiber und dem Partner besprochen und gilt als Wesentliche Verletzung dieses Vertrags, wenn den Beschwerden nicht innerhalb von 20 Tagen nach deren Eingang zur Zufriedenheit von Marktplatzbetreiber abgeholfen wird.
2. Der Partner haftet unmittelbar gegenüber dem Kunden für die Nichterfüllung der Erwartungen des Kunden oder für jegliche sonstige gesetzliche Anspruchsgrundlage, die in Bezug auf die Partner-Dienstleistungen entsteht, außer in Fällen, in denen die entsprechende Anspruchsgrundlage infolge von Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Marktplatzbetreibers entsteht.
3. Marktplatzbetreiber leitet alle Beschwerden in Bezug auf die Partner-Dienstleistungen an den Partner weiter und der Partner bestätigt den Eingang aller Beschwerden und antwortet dem jeweiligen Kunden innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der entsprechenden Beschwerde bei dem Partner (unabhängig davon, ob die Beschwerde direkt von dem Kunden oder über Marktplatzbetreiber erhalten wurde).
4. Der Partner bemüht sich nach besten Kräften, Beschwerden innerhalb von 14 Tagen abzuhelfen. Er muss Marktplatzbetreiber über jede Korrespondenz zwischen dem Partner und dem Kunden im Zusammenhang mit der Beschwerde in Kenntnis setzen und Marktplatzbetreiber generell über den Fortschritt und den Status der Beschwerde auf dem neusten Stand halten.
5. Der Partner erkennt hiermit an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Website und die App eine Kundenbewertungsplattform beinhalten, auf der Kunden öffentlich einsehbare Bewertungen ihrer Erfahrungen mit Marktplatzbetreiber und mit dem Partner einstellen können (insbesondere in Bezug auf die Partner-Dienstleistungen) („Nutzergenerierte Inhalte“), und dass ausgewählte Bewertungen aus den vergangenen Monaten auch auf der Partner-Webseite zur Verfügung gestellt werden (falls zutreffend). Die Partner müssen beachten, dass man sich von dieser Plattform nicht wieder abmelden kann, und dass sie gelegentlich negative Bewertungen und/oder Rückmeldungen von Kunden aufweisen kann, was außerhalb des Einflussbereichs von Marktplatzbetreiber liegt. Soweit Partner Gegenstand von Nutzergenerierten Inhalten sind, haben sie die Möglichkeit die sie betreffenden Bewertungen zu beantworten. Alle Inhalte, die der Partner als Reaktion auf Nutzergenerierte Inhalte einstellt, müssen allerdings höflich und professionell und nicht etwa bedrohlich oder konfliktorientiert sein und können von Marktplatzbetreiber geprüft werden (und können von Marktplatzbetreiber auch nach eigenem Ermessen entfernt oder geändert werden, falls Marktplatzbetreiber dies vernünftigerweise für notwendig erachtet). Zur Klarstellung: Der Partner hat keinen Anspruch auf Rechtsmittel gegen Marktplatzbetreiber (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Anspruch auf Vertragskündigung) aufgrund einer Nennung des Partners oder eines Verweises auf den Partner in Nutzergenerierten Inhalten. Sollte der Partner allerdings nach vernünftiger Abwägung der Annahme sein, dass jegliche Nutzergenerierten Inhalte für den Partner bzw. eine andere Person diffamierend sind oder auf andere Weise eine Verletzung der Rechte der anderen Person darstellen, so kann der Partner die entsprechenden Nutzergenerierten Inhalte anzeigen und Marktplatzbetreiber melden. In einem solchen Fall prüft Marktplatzbetreiber die entsprechenden Nutzergenerierten Inhalte und ergreift nach eigenem Ermessen alle Maßnahme, die Marktplatzbetreiber für notwendig oder wünschenswert erachtet (wie etwa die Entfernung oder Änderung des betreffenden Teils der Nutzergenerierten Inhalte). Der Partner tritt hiermit die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Nutzergenerierten Inhalten unwiderruflich und bedingungslos an Marktplatzbetreiber und ihre Verbundenen Unternehmen ab. Der Partner darf auf eine Bewertung nur auf der Bewertungsplattform antworten und niemals einen Kunden als Antwort auf eine Bewertung außerhalb der Bewertungsplattform kontaktieren oder dies versuchen, auch wenn der Partner die Identität des Kunden, der die Bewertung abgegeben hat, kennt oder die Identität des Kunden auf andere Weise bestimmen kann. Jede Verletzung dieses Abschnitt 7.5 ist eine Wesentliche Verletzung dieses Vertrages.
6. KUNDENDATEN
1. Zur Anwendung dieses Abschnitts werden die Begriffe „Datenverantwortlicher“, „Datenverarbeiter“, „betroffene Person“, „personenbezogene Daten“, „verarbeiten“, „Verarbeitung“ und „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen“ im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten ausgelegt.
2. Marktplatzbetreiber und der Partner erkennen jeweils an, dass im Sinne der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten:
1. in Bezug auf personenbezogene Daten von Partner-Kunden ist der Partner der Datenverantwortliche und Marktplatzbetreiber der Datenverarbeiter ist
3. in Bezug auf personenbezogene Daten von Marktplatzbetreiber-Kunden und im Voraus bezahlende Widget-Kunden, handeln Marktplatzbetreiber und der Partner jeweils als unabhängige Datenverantwortliche; und
4. in Bezug auf personenbezogene Daten von VOZ Widget-Kunden der Partner der Datenverantwortliche und Marktplatzbetreiber der Datenverarbeiter ist, mit Ausnahme personenbezogener Daten von VOZ Widget-Kunden (wie etwa des Namens und der E-Mail-Adresse), die von Marktplatzbetreiber und dem Partner an der Kasse mittels Opt-in-Einwilligung zu ihren jeweiligen eigenen, individuellen E-Mail-Marketing-Zwecken erhoben werden, da sie in dieser Hinsicht jeweils als unabhängige Datenverantwortliche handeln.
5. In Fällen, in denen Marktplatzbetreiber und der Partner unabhängige Datenverantwortliche sind, bestätigen sie jeweils und erklären sie sich jeweils damit einverstanden, dass:
6. jede Partei vorbehaltlich der Vorgaben in diesem Abschnitt 8 für ihre Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der DSGVO verantwortlich ist;
7. jede Partei die jeweils andere Partei über jegliche versehentliche oder vorsätzliche Beschädigung, Veränderung, Vernichtung oder nicht genehmigte Offenlegung oder jeglichen versehentlichen oder vorsätzlichen Verlust, Missbrauch oder Diebstahl der personenbezogenen Daten, auf die der Partner Zugriff hat („Sicherheitsvorfall“), umgehend (und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme der Angelegenheit durch den Partner oder seine Mitarbeiter oder seine Auftragnehmer) informieren muss. Jede Partei bietet der jeweils anderen Partei umfassende Zusammenarbeit und schnelle Hilfe in Bezug auf ihre Bemühungen um die (i) Untersuchung, Behebung und Milderung der Auswirkungen des Sicherheitsvorfalls sowie um die (ii) Einhaltung von Meldepflichten gegenüber Personen, Kunden oder Regulierungsbehörden an;
8. Jede Partei darf nicht durch ihr Tun oder Unterlassen bewirken (oder nach vernünftigem Ermessen wahrscheinlich bewirken), dass Marktplatzbetreiber oder eins ihrer Verbundenen Unternehmen jegliche Bestimmung der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten verletzen, und muss auch dafür Sorge tragen, dass ihre Mitarbeiter, Auftragnehmer und sonstigen Vertreter dies nicht durch ihr Tun oder Unterlassen bewirken (oder nach vernünftigem Ermessen wahrscheinlich bewirken), und muss alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um die Zuverlässigkeit ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, die möglicherweise Zugriff auf personenbezogene Daten haben, sicherzustellen, sowie dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen über die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten informiert sind und eine Schulung bezüglich der Gesetze über den Umgang mit personenbezogenen Daten absolviert haben;
9. beide Parteien verpflichten sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzuführen und beizubehalten, die zur Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten ausreichen, und die personenbezogenen Daten vor unbefugter oder rechtswidriger Verarbeitung und vor versehentlichem Verlust oder Diebstahl oder versehentlicher Vernichtung, Beschädigung, Veränderung oder Veröffentlichung schützen;
10. Der Partner verpflichtet sich, personenbezogene Daten von Marktplatzbetreiber und Widget-Kunden nur zum Zweck der Erbringung der Partner-Dienstleistungen zugunsten der entsprechenden Kunden zu verarbeiten, sowie im Fall von Marktplatzbetreiber-Kunden und Widget-Kunden, die dem Erhalt von E-Mail-Marketing über den eCRM-Service ausdrücklich mittels Opt-In-Einwilligung zugestimmt haben, nur zu den Zwecken des E-Mail-Marketings, und jedenfalls nur solange Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen erbracht werden; und
11. sollten der Partner, dessen verbundene Unternehmen oder dessen Lieferanten die personenbezogenen Daten von Marktplatzbetreiber-Kunden und/oder Widget-Kunden an Standorte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übertragen müssen, trägt der Partner die volle Verantwortung (und übernimmt der Partner die volle Haftung) dafür, dass die entsprechenden personenbezogenen Daten in vollkommenen Einklang mit den Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten verarbeitet werden.
12. In Fällen, in denen der Partner der Datenverantwortliche und Marktplatzbetreiber der Datenverarbeiter im Hinblick auf personenbezogene Daten von Partner- und VOZ Widget-Kunden ist (außer in Bezug auf E-Mail-Marketing von VOZ Widget-Kunden, bezüglich dessen der Partner und Marktplatzbetreiber unabhängige Datenverantwortliche sind), werden die entsprechenden personenbezogenen Daten durch Marktplatzbetreiber im Einklang mit den Pflichten aus Artikel 28 DSGVO vorbehaltlich der Regelungen aus dem nachstehenden Abschnitt 8.9 verarbeitet. Die Verarbeitung, bezüglich derer der Partner der Datenverantwortliche und Marktplatzbetreiber der Datenverarbeiter ist, weist die in der hier www.Marktplatzbetreiber.de/ einsehbaren Datenschutz- und Cookie-Richtlinie beschriebenen Merkmale auf und betrifft inter alia Kunden und die Tätigkeiten der Buchungsabwicklung und der Bearbeitung von Stornierungen und Beschwerden, Marketing-E-Mails (bei entsprechender Einwilligung), die Profilierung und einige Online-Tracking-Aktivitäten. Zu den Pflichten von Marktplatzbetreiber gemäß Artikel 28 DSGVO gehört unter anderem Folgendes:
13. Marktplatzbetreiber verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den Anweisungen des Partners. Der Partner weist zu diesen Zwecken Folgendes an: (i) die durch den Kunden im Rahmen von dessen Nutzung der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen ausgelöste Verarbeitung, (ii) die Verarbeitung gemäß diesem Vertrag und allen sonstigen Verträgen zwischen den Parteien sowie (iii) die Verarbeitung zur Einhaltung sonstiger angemessener Anweisungen seitens des Partners, wenn die entsprechenden Anweisungen mit den Bestimmungen dieses Vertrages und aller sonstigen Verträge zwischen den Parteien im Einklang stehen. Marktplatzbetreiber informiert den Partner per E-Mail, falls eine Anweisung nach Auffassung von Marktplatzbetreiber gegen Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten verstößt, und legt dabei ihre Gründe dar;
14. Marktplatzbetreiber stellt sicher, dass alle Personen, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, an Verschwiegenheitspflichten gebunden sind;
15. Marktplatzbetreiber trägt dafür Sorge, dass die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen und beibehalten werden;
16. der Partner erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass (i) ein Verbundenes Unternehmen von Marktplatzbetreiber als Unterauftragsverarbeiter in Anspruch genommen werden kann und (ii) Marktplatzbetreiber oder ein Verbundenes Unternehmen von Marktplatzbetreiber im Zusammenhang mit der Erbringung der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen externe Unterauftragsverarbeiter beauftragen kann. Einwände gegen neue Unterauftragsverarbeiter teilt der Partner Marktplatzbetreiber umgehend schriftlich mit. Sind die Einwände des Partners nicht unangemessen, unternimmt Marktplatzbetreiber angemessene Anstrengungen, um die zugunsten des Partners erbrachten Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen zu ändern oder empfiehlt eine wirtschaftlich vertretbare Änderung der Nutzung der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen durch den Partner, um die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den neuen Unterauftragsverarbeiter zu vermeiden, ohne den Partner unverhältnismäßig zu belasten. Sollte Marktplatzbetreiber nicht in der Lage sein, eine entsprechende Änderung binnen angemessener Frist, spätestens jedoch neunzig (90) Kalendertage nach Eingang des schriftlichen Einwandes bei Marktplatzbetreiber, zu bewirken, kann der Partner die betreffende Marktplatzbetreiber-Dienstleistung kündigen, zu deren Erbringung Marktplatzbetreiber nicht ohne Inanspruchnahme des beanstandeten neuen Unterauftragsverarbeiters bereit ist;
17. Marktplatzbetreiber wird alle personenbezogenen Daten von Partner-Kunden binnen 90 Kalendertagen nach dem Ende der Erbringung der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen nach Wahl des Partners entweder unwiederbringlich löschen oder zurückgeben;
18. Auf Anfrage des Partners stellt Marktplatzbetreiber dem Partner oder einem durch den Partner beauftragten externen Prüfer Informationen, einschließlich Vor-Ort-Prüfungen, über die Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten durch Marktplatzbetreiber zur Verfügung. Soweit Unterauftragsverarbeiter an den Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen beteiligt sind, kann die Vor-Ort-Prüfung eingeschränkt werden. Vor der Bereitstellung von Informationen bzw. der Durchführung einer Prüfung vereinbaren die Parteien gemeinsam den Umfang, den Zeitpunkt, die Dauer, den Kreis der informationsberechtigten Personen, Geheimhaltungsvereinbarungen und die Erstattungssätze. Unter keinen Umständen darf ein direkter oder indirekter Wettbewerber von Marktplatzbetreiber gemäß diesem Unterabschnitt Zugriff auf Informationen von Marktplatzbetreiber erhalten;
19. die Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen werden nur in Europa erbracht. Bei internationalen Datenübertragungen, die durch den Partner veranlasst werden, verpflichtet sich der Partner dafür Sorge zu tragen, dass vor der Übertragung entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
4. Marktplatzbetreiber behält sich das Recht vor, personenbezogene Daten von Kunden gemäß der vorliegend einsehbaren Datenschutz- und Cookie-Richtlinie (in ihrer gelegentlich aktualisierten Form zu verarbeiten. Der Partner erklärt hiermit unwiderruflich und bedingungslos sein Einverständnis mit und seine Zustimmung zu der Verarbeitung der entsprechenden personenbezogenen Daten durch Marktplatzbetreiber und gewährleistet ferner, dass jeder Partner-Kunde über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch Marktplatzbetreiber informiert wird. Ohne dass dadurch die Pflichten des Partners aus anderen Abschnitten dieses Vertrags eingeschränkt würden, verpflichtet sich der Partner, alle von Marktplatzbetreiber angemessenerweise geforderten Informationen, Informationen umgehend in die Datenschutzrichtlinie auf seiner Website oder in sonstiges Informationsmaterial für Partner-Kunden aufzunehmen, um jede Partei bei der Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten zu unterstützen.
20. Der Partner erkennt an, dass Marktplatzbetreiber und ihre Verbundenen Unternehmen Eigentümer aller Rechte am Geistigen Eigentum personenbezogener Daten von Marktplatzbetreiber-und Widget-Kunden in Connect sind und der Partner tritt die ausschließlichen Nutzungsrechte unwiderruflich und bedingungslos an Marktplatzbetreiber ab. Marktplatzbetreiber gewährt dem Partner vorbehaltlich der ständigen Einhaltung der vorliegenden Vertragsbestimmungen durch den Partner eine nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der entsprechenden personenbezogenen Daten zum Betrieb seines Geschäfts.
21. In Fällen, in denen der Partner den eCRM-Service erhält, kann der Partner Marketing- oder Werbemitteilungen an Marktplatzbetreiber-Kunden und Widget-Kunden senden, deren Angaben in Connect gespeichert sind und die bei der Anmeldung zum Erhalt der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen bzw. bei der Buchung von Partner-Dienstleistungen über Widget mittels eines Opt-In-Felds ihre Einwilligung in den Erhalt von Marketing- oder Werbemitteilungen von jeglichem Partner, bei dem sie Partner-Dienstleistungen buchen, und/oder spezifisch von dem Partner, bei dem sie buchen, erteilt haben. Die entsprechenden Mitteilungen müssen mit allen geltenden Gesetzen im Einklang stehen.
22. Der Partner verpflichtet sich dazu und gewährleistet, dass er die personenbezogenen Daten von Partner-Kunden nur in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten verarbeitet, sowie insbesondere, dass er, seine Mitarbeiter, seine Auftragnehmer, seine Partner und seine Lieferanten Marketing- oder Werbemitteilungen nur an Partner-Kunden senden, die in den Erhalt derselben eingewilligt haben. Die Nutzung der personenbezogenen Daten von Partner-Kunden durch den Partner erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Partners, wobei der Partner dafür verantwortlich ist und dafür haftet, dass die volle Einhaltung aller einschlägigen Gesetze im Rahmen der Nutzung durch seine Mitarbeiter, seine Auftragnehmer, seine Partner und seine Lieferanten voll und ganz sichergestellt ist.
23. Sollte ein Kunde den Partner oder einen seiner Mitarbeitern oder Auftragnehmer darüber informieren, dass er keine weiteren Marketing-Materialien von Marktplatzbetreiber und/oder ihren Verbundenen Unternehmen erhalten will, benachrichtigt der Partner Marktplatzbetreiber umgehend (sowie in jedem Fall spätestens 48 (achtundvierzig) Stunden nach Erhalt der entsprechenden Information) schriftlich unter Angabe aller zugehörigen Einzelheiten, damit Marktplatzbetreiber der entsprechenden Anfrage Folge leisten kann.
24. Sollte eine betroffene Person eine der beiden Parteien darum ersuchen, eines oder mehrere der den betroffenen Personen gemäß den Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten eingeräumten Rechte auszuüben, dann bietet die entsprechende andere Partei jene Anregungen oder Hilfen binnen angemessener Frist in dem Maße an, in dem jede der Parteien angemessenerweise Anregungen oder Hilfen seitens der jeweils anderen Partei zur Umsetzung der eingeräumten Rechten benötigt. Jede Partei trägt dabei selbst ihre zugehörigen Kosten;
25. Sollte eine der Parteien seitens einer Datenschutzbehörde zur Bereitstellung von Informationen bezüglich dieses Vertrags bzw. bezüglich der Beziehung zur anderen Partei aufgefordert werden, so informiert die betreffende Partei die jeweils andere darüber umgehend, sofern dies nicht nach geltendem Recht verboten ist.
26. Jegliche Verletzung dieses Abschnitts 8 durch den Partner, seine Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Vertreter gilt als Wesentliche Verletzung dieses Vertrages.
27. Der Partner entschädigt Marktplatzbetreiber und ihre Verbundenen Unternehmen und hält diese schadlos in Bezug auf alle Verluste, Ansprüche, Kosten, Schäden oder Verfahren, die durch Marktplatzbetreiber und/oder ihre Verbundenen Unternehmen aufgrund oder im Zusammenhang mit der Verletzung dieses Abschnitts 8 durch den Partner erlitten werden oder zu Lasten derselben entstehen.
28. Dieser Abschnitt 8 besteht in seiner Gesamtheit auch nach der Kündigung oder Beendigung dieses Vertrages weiterhin fort.
7. GEWÄHRLEISTUNGEN DES PARTNERS, LIZENZ FÜR MARKTPLATZBETREIBER UND ENTSCHÄDIGUNG
1. Der Partner stellt Marktplatzbetreiber alle Partner-Inhalte zur Verfügung, die Marktplatzbetreiber angemessenerweise zur Erbringung der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen benötigt.
2. Der Partner gewährt Marktplatzbetreiber hiermit ein nicht-ausschließliches, unwiderrufliches, unentgeltliches und weltweites Recht sowie eine entsprechende Lizenz (beziehungsweise Unterlizenz) zur Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Unterlizenzierung, Übermittlung und Zurverfügungstellung der Partner-Inhalte auf der Website, der App sowie auf sämtlichen anderen Vertriebskanälen und für jegliche Zwecke die für Marktplatzbetreiber von Bedeutung oder für Marktplatzbetreiber erforderliche sind, zur Ausübung ihrer Rechte und zur Erfüllung ihrer Pflichten gemäß diesem Vertrag benötigt.
3. Marktplatzbetreiber kann die Partner-Inhalte an Verbundene Unternehmen und Dritte („Drittplattformen“) unterlizenzieren, sie diesen zur Verfügung stellen, gegenüber diesen offenlegen und/oder diesen anbieten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Google über seine Dienste wie „Reserve With Google“ und „Google My Business“. Marktplatzbetreiber haftet gegenüber dem Partner in keinem Fall für Handlungen oder Unterlassungen von Drittplattformen. Das einzige Rechtsmittel, das dem Partner in Bezug auf entsprechende Drittplattformen zur Verfügung steht, besteht darin, (a) Marktplatzbetreiber aufzufordern (die das Recht, jedoch nicht die Pflicht hat), die entsprechende Drittplattform in Bezug auf den Partner zu deaktivieren und abzuschalten, oder (b) diesen Vertrag gemäß Abschnitt 11 zu kündigen. Der Partner gewährt Marktplatzbetreiber die uneingeschränkte Berechtigung zum Einrichten und Verwalten des Partnerinhalts auf dem „Google My Business“-Konto des Partners als seinem autorisierten Vertreter. Wenn der Partner jederzeit die ausschließliche Kontrolle über sein „Google My Business“-Konto erlangen möchte, sollte der Partner Marktplatzbetreiber informieren. Marktplatzbetreiber wird die erforderlichen Schritte einleiten, um die Verbindung mit dem Konto zu beenden und die Berechtigungen für die Verwaltung und Änderung des Kontos aufzugeben.
4. Der Partner räumt hiermit Marktplatzbetreiber das Recht ein:
1. Partner-Inhalte, die auf jeglichen Seiten veröffentlicht werden, zu entfernen, zu bearbeiten, zu kürzen oder anderweitig zu ändern, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Fälle, in denen die entsprechenden Partner-Inhalte nach angemessener Einschätzung von Marktplatzbetreiber nicht mit den Gewährleistungen aus Abschnitt 9.5 im Einklang stehen oder anderweitig die Bestimmungen dieses Vertrags verletzen; und
2. Suchmaschinenoptimierungsdienste, Pay-per-Click-Werbung und sonstige Mechanismen in Anspruch zu nehmen, die den Handelsnamen des Partners oder jegliche Marken, die in Verbindung mit den Partner-Dienstleistungen verwendet werden, verkörpern, enthalten oder zitieren (ganz oder teilweise).
5. Der Partner gewährleistet, sichert zu und verspricht, dass:
1. alle Partner-Inhalte, die er Marktplatzbetreiber in Verbindung mit diesem Vertrag zur Verfügung stellt und/oder auf der Website (und gegebenenfalls auf den Vertriebskanälen) veröffentlicht (oder Marktplatzbetreiber zur Veröffentlichung übermittelt), in allen wesentlichen Punkten zutreffend sind, keine Rechte anderer Personen verletzen (einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum) und auch nicht verleumderisch, rechtswidrig, beleidigend, bedrohlich oder pornographisch sind oder anderweitig nicht den allgemeinen Standards des Geschmacks und des Anstands gerecht werden; und
2. er im Rahmen des Marketings, des Vertriebs und der Erbringung der Partner-Dienstleistungen alle einschlägigen Gesetze und alle geltenden Vorschriften in Bezug auf Werbung beachtet, und dass er alle Lizenzen, Genehmigungen, Vollmachten, Qualifikationen und Versicherungen einholt, deren Einholung von Seiten des Partners im Hinblick auf alle seine Geschäftstätigkeiten und Mitarbeiter (insbesondere jedoch im Zusammenhang mit der Erbringung von Partner-Dienstleistungen) entweder notwendig oder nach vernünftigem Ermessen umsichtig ist. Dazu gehört auch, dass es sich bei den, als Rabatt ausgewiesenen Preisen um echte Rabatte handelt, da sie zuvor höher waren und der Rabatt nur wie angekündigt für einen kurzen Zeitraum gewährt wurde.
6. Jegliche Verletzung der Gewährleistungen in Abschnitt 9.5 gilt als Wesentliche Verletzung dieses Vertrages.
7. Der Partner verpflichtet sich hiermit, Marktplatzbetreiber und ihre leitenden Angestellten, Geschäftsführer und Mitarbeiter zu entschädigen sowie entschädigt und schadlos zu halten in Hinblick auf sämtliche Ansprüche, Forderungen, Pflichten, tatsächliche oder vermeintliche Ursachen von Verfahren und Klagen sowie in Hinblick auf alle Schäden, Verbindlichkeiten, Geldstrafen, Urteile, Kosten (einschließlich von Kosten für die Beilegung von Rechtsfällen), zugehörige Aufwendungen (einschließlich der Zahlung von Gerichtskosten und Auslagen in angemessener Höhe) und Verluste (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Reputationsschäden und alle Zinsen, Strafen und Gerichtskosten (berechnet auf Vollkostenbasis)) sowie alle sonstigen Gebühren und Auslagen für Dienstleistungen in angemessener Höhe, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Vertragsbestimmungsverletzung durch den Partner oder aus Klagen von Dritten im Zusammenhang mit den zur Verfügung gestellten (oder nicht zur Verfügung gestellten) Partner-Dienstleistungen ergeben, oder aus Handlungen (oder Unterlassungen) des Partners oder einer anderen in seinem Auftrag handelnden Person (außer Marktplatzbetreiber), einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Klagen, die in Verbindung mit Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten, mit Partner-Inhalten oder mit dem Besuch eines Kunden am Ausführungsort des Partners erhoben werden.
8. Dieser Abschnitt besteht auch nach der Kündigung oder Beendigung dieses Vertrages weiterhin fort.
9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Zahlungsabwicklungsdienste für Partner werden von Stripe angeboten und unterliegen dem Stripe Services Vertrag. Mit der Zustimmung zu diesen Geschäftsbedingungen für Partner und der weiteren Nutzung der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen erklärt sich der Partner damit einverstanden, an den Stripe Services Vertrag gebunden zu sein, der von Zeit zu Zeit von Stripe geändert werden kann. Unter keinen Umständen dürfen die Stripe Services unter Verletzung des Stripe Services Vertrag genutzt werden, und jede Nichtbeachtung dieser Pflicht durch einen Partner stellt eine Wesentliche Verletzung dieses Vertrags dar. Vorbehaltlich der Zustimmung zum Stripe Services Vertrag und der Genehmigung von Stripe, ein Stripe Connected Account zu werden, müssen die folgenden zusätzlichen Bedingungen vom Partner eingehalten werden, damit Marktplatzbetreiber die Stripe Services nutzen kann. Ein Partner kann kein Stripe Connected Account sein, ohne diese Bedingungen einzuhalten:
2. Der Partner verpflichtet sich, Marktplatzbetreiber genaue und vollständige KYC-Informationen über sein Unternehmen und die Inhaberschaft an seinem Unternehmen zur Verfügung zu stellen und diese Informationen bei Bedarf zu aktualisieren, um sicherzustellen, dass sie jederzeit korrekt sind;
3. Der Partner ermächtigt Marktplatzbetreiber hiermit, in seinem Namen bei der Einrichtung, Einrichtung und Verwaltung seines Stripe Connected Accounts und aller anderen Aktivitäten, die für den Betrieb des Stripe Connected Accounts erforderlich sind, zu handeln und in seinem Namen Mitteilungen von Stripe zu erhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Steuerrechnungen;
4. Der Partner ermächtigt Marktplatzbetreiber hiermit, auf seine Stripe Connected Account Daten zuzugreifen und die Stripe Connected Account Daten mit Stripe zu teilen. Stripe und Marktplatzbetreiber sind unabhängig dafür verantwortlich, dass die in ihrem Besitz oder ihrer Kontrolle befindlichen Stripe Connected Account Daten vor unbefugter Offenlegung geschützt sind; und
5. Der Partner versteht und erkennt an, dass, wenn Marktplatzbetreiber den Partner einer betrügerischen, rechtswidrigen, täuschenden oder missbräuchlichen Tätigkeit verdächtigt, er vertraglich verpflichtet ist, Stripe unverzüglich darüber zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt.
6. Marktplatzbetreiber stellt dem Partner eine elektronische Rechnung aus (die „Rechnung“), in der oben auf der Rechnung in der Kontoübersicht (die „Kontoübersicht“) Folgendes dargelegt wird:
7. der gegebenenfalls aus der vorherigen Rechnung vorgetragene Saldo;
8. was Marktplatzbetreiber dem Partner in Hinblick auf die seit der letzten Rechnung Erfüllte Buchungen schuldet;
9. was der Partner Marktplatzbetreiber seit der letzten Rechnung in Bezug auf Entgelte schuldet (wie etwa Einrichtungsgebühr, Bearbeitungsgebühr, Provisionen usw.), wobei die entsprechenden Beträge von einem etwaigen gemäß vorstehendem Abschnitt 10.2 (b) geschuldeten Betrag abzuziehen sind); und
10. der daraus resultierende Kontosaldo (der „Schlusssaldo“), der entweder von Marktplatzbetreiber an den Partner oder von dem Partner an Marktplatzbetreiber zahlbar ist.
11. In der Rechnung sind auch alle Kategorien von Buchungen und Entgelten aufgelistet, einschließlich von:
12. Erfüllten Buchungen, wenn der Kunde den zu zahlenden und zahlbaren Gesamtbetrag im Voraus zahlt;
13. Erfüllten Buchungen, die unter Inanspruchnahme der Option „Vor-Ort-Zahlung“ vorgenommen wurden;
14. Im Voraus bezahlten Widget-Buchungen;
15. Entgelten, die seitens des Partners an Marktplatzbetreiber zahlbar sind und nicht direkt an einen durch Marktplatzbetreiber erfolgenden Einzug der Zahlung für eine bestimmte Buchung von einem Kunden gebunden sind (das heißt Fälle, in denen die Einrichtungsgebühr fällig ist oder in denen entsprechende sonstige Entgelte oder Beträge gelegentlich von dem Partner an Marktplatzbetreiber zu zahlen sind); und
16. Stornierungen.
3. Wenn der Schlusssaldo negativ ist, überweist Marktplatzbetreiber den Schlusssaldo innerhalb von 3 bis 5 Tagen nach Rechnungsdatum an den Partner. In diesem Fall muss der Partner in Hinblick auf die entsprechende Rechnung nichts weiter unternehmen.
4. Wenn der Schlusssaldo positiv ist, ermächtigt der Partner Marktplatzbetreiber, in seinem Namen Anweisungen an das mit seinen Zahlungsdaten verbundene Finanzinstitut (wie in Connect eingegeben) zu senden, um jede Zahlung, die Marktplatzbetreiber vom Partner geschuldet wird, gemäß der Rechnung vom Konto des Partners einzuziehen. Für den Fall, dass eine von Marktplatzbetreiber initiierte Zahlung fehlschlägt, ist der Partner verpflichtet, den Schlusssaldo innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum an Marktplatzbetreiber auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die Zahlung erfolgt mittels der von Ihnen gewählten Zahlungsart, die von Marktplatzbetreiber zu dem betreffenden Zeitpunkt bereitgestellt wird, und die alle oder eine der folgenden Zahlungsarten umfassen kann: Überweisung. Kreditkarte, Einzugsermächtigung und/oder wiederkehrende Zahlungen. Sollte der Partner irgendwelche Bedenken hinsichtlich der Rechnung oder seiner Fähigkeit zur Überweisung des Schlusssaldos innerhalb der vorgeschriebenen Frist haben, so muss er so schnell wie möglich Kontakt mit Marktplatzbetreiber aufnehmen. Wenn die Rechnung überfällig ist, stehen Marktplatzbetreiber die entsprechenden gesetzlich vorgesehenen Rechte zu.
17. Wenn sich der Schlusssaldo auf Null beläuft, wird in der Rechnung angegeben, dass der Schlusssaldo beglichen und seitens Marktplatzbetreiber oder des Partners in Bezug auf diese Rechnung nichts weiter zu unternehmen ist.
18. In Bezug auf im Voraus bezahlte Widget-Buchungen und im Voraus bezahlte Marktplatzbetreiber-Buchungen gelten folgende Bedingungen:
1. Marktplatzbetreiber erhält als Handelsvertreter des Partners Vorauszahlungen von Kunden, und er Kunde wird von seiner Schuld gegenüber dem Partner in Bezug auf dieselben befreit, sobald die Vorauszahlung bei Marktplatzbetreiber eingeht;
19. in Ermangelung anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen zwischen Marktplatzbetreiber und dem Partner unterliegt jegliche Weiterleitung von Beträgen, die von Marktplatzbetreiber eingezogen werden und an den Partner zu zahlen sind, dem Vorbehalt, dass der Partner die Partner-Dienstleistungen in Erfüllung einer Buchung gemäß diesem Vertrag erbracht hat; und
20. vorbehaltlich der Erfüllung des vorstehenden Abschnitts 10.7 (b) durch den Partner ist die weitergeleitete Zahlung eines Schlusssaldos gemäß dem vorstehenden Abschnitt 10.4 bzw. 10.5 durch Marktplatzbetreiber beziehungsweise durch den Partner zu entrichten.
21. Der Partner hat alle an Marktplatzbetreiber zu entrichtenden Zahlungen gemäß Ziffer 10.4 ohne Abzug, sei es durch Aufrechnung, Zurückbehaltung, Gegenforderung, Skonto oder auf andere Weise zu leisten. Wenn ein Betrag, den der Partner Marktplatzbetreiber gemäß diesen Bedingungen schuldet, nicht am oder vor dem Fälligkeitsdatum entrichtet wird, werden alle Beträge, die der Partner Marktplatzbetreiber schuldet, sofort fällig und zahlbar, unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die Marktplatzbetreiber zur Verfügung stehen. Marktplatzbetreiber ist berechtigt:
22. Seine Bereitstellung der Marktplatzbetreiber Services und dieser Vereinbarung auszusetzen oder zu beenden, einschließlich der Deaktivierung der Eintragung des Partners auf der Website und in der App, bis Vereinbarungen über die Zahlung oder Gutschrift, die für Marktplatzbetreiber angemessen erscheinen, getroffen worden sind;
2. dem Partner die Kosten für die Erlangung eines Urteils oder der Zahlung aufzuerlegen, sowie alle angemessenen Kosten für professionelle Dienstleistungen (einschließlich Rechtskosten) und andere Kosten für die Einleitung eines Verfahrens oder für ein anderes Verfahren zur Eintreibung von Forderungen; und
23. wenn der Partner mehrere Standorte mit Marktplatzbetreiber unterhält, die vom Partner an Marktplatzbetreiber zu zahlenden Beträge mit von Marktplatzbetreiber zu entrichtenden Zahlungen an den Partner in Bezug auf diese Standorte zu verrechnen.
24. Der Partner ist verantwortlich für Rückerstattungen, Rückbuchungen, Bankgebühren und andere Verwaltungsgebühren (“Bankgebühren”), die Marktplatzbetreiber entstanden sind, weil der Partner Marktplatzbetreiber nicht vorab über die Änderungen der Zahlungsangaben und/oder -vereinbarungen informiert hat, einschließlich unter anderem:
25. Angaben zum Bankkonto;
2. Kündigung einer Einzugsermächtigung;
3. unzureichende Geldmittel;
4. Ablauf der Karte
9. Marktplatzbetreiber behält sich das Recht vor, alle vom Partner an Marktplatzbetreiber zu zahlenden Beträge und etwaige Bankgebühren von allen von Marktplatzbetreiber im Namen des Partners erfassten Salden abzuziehen, bevor dem Partner das Schlussguthaben gutgeschrieben wird. Marktplatzbetreiber behält sich in jedem Fall das Recht vor, (a) Beträge, die von dem Partner an Marktplatzbetreiber zu zahlen sind, sowie (b) Erstattungen oder Rückvergütungen in Bezug auf Buchungen vor der Weiterleitung der Zahlung von Schlusssalden an den Partner von Salden abzuziehen, die durch Marktplatzbetreiber im Auftrag des Partners eingezogen wurden.
26. Alle Zahlungen, die dem Partner von Marktplatzbetreiber geschuldet werden, erfolgen per Banküberweisung unter Verwendung der Kontoangaben, die Marktplatzbetreiber durch den Partner via Connect übermittelt wurden (und in der Rechnung genannt sind). Es obliegt dem Partner sicherzustellen, dass diese Angaben korrekt sind. Marktplatzbetreiber nimmt dem Partner geschuldete Zahlungen nur direkt zugunsten des Partners vor und kann keine Zahlungen zugunsten Dritter durchführen. Der Partner wird Marktplatzbetreiber vollumfänglich schad- und klaglos halten und Marktplatzbetreiber von allen Verlusten, Schäden und Ansprüchen freistellen, die daraus entstehen, dass der Partner Marktplatzbetreiber nicht über eine Änderung der Bankkontodaten informiert hat, einschließlich aber nicht beschränkt auf Bankgebühren, die Marktplatzbetreiber dadurch entstehen.
27. Marktplatzbetreiber behält sich das Recht vor, Zinsen auf alle Beträge zu berechnen, die von dem Partner an Marktplatzbetreiber zu zahlen sind und nicht, wie gesetzlich vorgesehen, zum entsprechenden Fälligkeitsdatum beglichen werden. Die entsprechenden Zinsen fallen täglich an und zwar ab dem Datum, an dem die Zahlung überfällig wird, bis zu dem Datum, an dem Marktplatzbetreiber den vollen ausstehenden Betrag zuzüglich aller aufgelaufenen Zinsen erhält.
12. Bei Streitigkeiten zwischen Marktplatzbetreiber und dem Partner wird jeglicher unbestrittene Provisionsbetrag gemäß diesem Abschnitt 10 an Marktplatzbetreiber gezahlt. Der Partner muss Marktplatzbetreiber innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt detailliert über den Grund seiner Ablehnung informieren. Unterlässt der Partner dies, gilt die Rechnung als vom Partner akzeptiert.
13. Der Partner ist für die Einbehaltung und Erklärung von Steuern verantwortlich, die auf die Provision anwendbar sind, im Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen und dem Ersuchen der zuständigen Steuerbehörden, einschließlich für Zinsen und Strafen, die für die verspätete Zahlung oder Nichteinbehaltung auferlegt werden. Für die Vereinbarung mit den zuständigen Steuerbehörden bezüglich der steuerlichen Behandlung der Provision ist der Partner erforderlichenfalls allein verantwortlich. Auf Antrag von Marktplatzbetreiber stellt der Partner Kopien der Steuerzahlungsbescheide und/oder Steuerbefreiungsbescheide zur Verfügung. Der Partner sichert zu und gewährleistet, dass er, sofern zutreffend, bei allen zuständigen Steuerbehörden ordnungsgemäß registriert ist.
28. Der Partner versteht und erkennt an, dass Marktplatzbetreiber ein gewerblicher Buchungsvermittler ist und keine Partner-Dienstleistungen zugunsten des Kunden erbringt. Der Vertrag über die Partner-Dienstleistungen besteht zwischen dem Partner und dem Marktplatzbetreiber-Kunden. Infolgedessen obliegt es dem Partner, soweit er umsatzsteuerpflichtig ist, auf den Gesamtbetrag der Buchung die Umsatzsteuer zu berechnen und dem Kunden auf entsprechende Anfrage einen Umsatzsteuerausweis zur Verfügung zu stellen. Marktplatzbetreiber berechnet dem Partner nur Umsatzsteuer auf die Provision, als Gegenleistung für die Erbringung der Marktplatzbetreiber-Dienstleistungen.
29. Im Fall von betrügerischen oder mutmaßlich betrügerischen Aktivitäten seitens des Partners, oder in dem Fall, dass Marktplatzbetreiber aufgrund geltenden Rechts, einer gerichtlichen Anordnung, einer behördlichen Anweisung, eines Schiedsspruchs oder ihrer eigenen Stornorichtlinie gezwungen ist, eine Buchung ganz oder teilweise zu erstatten, behält sich Marktplatzbetreiber das Recht vor, von dem Partner die Erstattung eines von Marktplatzbetreiber an den Kunden zurückzuzahlenden Betrages zu fordern.
30. Jede Verletzung dieses Abschnitts 10 stellt eine Wesentliche Verletzung des Vertrages dar.
10. VERTRAGSLAUFZEIT
1. Falls die Parteien bei Vertragsschluss nichts anderes bestimmen, wird der Vertrag für unbestimmte Dauer geschlossen. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende eines Kalendermonats in Textform zu kündigen, soweit bei Vertragsschluss keine abweichende Vereinbarung diesbezüglich getroffen wurde. Die im Kündigungszeitrum anfallenden Umsätze unterliegen weiterhin dieser Vereinbarung. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
2. Jede der Parteien ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos durch entsprechende schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei zu kündigen, wenn:
1. die andere Partei eine Wesentliche Verletzung einer der Bestimmungen dieses Vertrages begeht (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf eine Verletzung von Abschnitt 6.1, 6.2, 6.5, 6.6, 6,7, 6.10, 6.14, 6.15, 6.16, 6.18, 6.19, 7.1, 7.5, 8, 9.5 und/oder 10) und die entsprechende Verletzung entweder nicht behoben werden kann, oder die entsprechende Partei es im Fall einer behebbaren Verletzung versäumt, die betreffende Verletzung innerhalb von 7 Tagen zu beheben, nachdem sie eine schriftliche Mitteilung erhalten hat, in der umfassende Einzelheiten zu der Verletzung dargelegt werden und die Behebung der Verletzung gefordert wird; oder
3. die andere Partei fortwährend eine nicht-wesentliche Verletzung (unabhängig davon, ob diese behebbar ist oder nicht) jeglicher Bestimmung dieses Vertrages begeht;
4. ein Pfandgläubiger den Besitz jeglichen Eigentums oder Vermögens der entsprechenden anderen Partei antritt oder ein Zwangsverwalter für jenes Eigentum oder Vermögen bestellt wird;
5. die entsprechende andere Partei einen freiwilligen Vergleich mit ihren Gläubigern trifft oder zum Gegenstand eines Insolvenzverfahrens wird;
5. die entsprechende andere Partei in Liquidation geht (außer zu den Zwecken der Verschmelzung oder Umstrukturierung und so, dass sich die daraus hervorgehende Gesellschaft effektiv verpflichtet, an die der entsprechenden anderen Partei gemäß diesem Vertrag auferlegten Verpflichtungen gebunden zu sein oder diese zu übernehmen);
6. in Bezug auf die entsprechende andere Partei irgendeine Situation eintritt, die nach den Gesetzen irgendeiner Rechtsordnung mit dem Vorstehenden vergleichbar ist; oder
7. die entsprechende andere Partei ihren Geschäftsbetrieb einstellt oder die Einstellung desselben androht.
8. Die Beendigung dieses Vertrages berührt unabhängig von ihrem jeweiligen Grund nicht die zum Zeitpunkt der Kündigung erwachsenen Rechte und Rechtsmittel der Parteien.
11. VERTRAULICHKEIT
1. Jede der Parteien erkennt an, dass sie aufgrund und im Verlauf dieses Vertrages bzw. anderweitig Informationen im Zusammenhang mit der jeweils anderen Partei, deren Marketing-Plänen, deren Auftraggebern, Kunden, Unternehmen, Geschäftsplänen, Finanzen, Technologien oder Angelegenheiten, die urheberrechtlich geschützt sind und bei denen es sich um vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei handelt („Vertrauliche Informationen“), erhalten oder anderweitig von solcher Kenntnis erlangen kann.
2. Jede der Parteien verpflichtet sich, jederzeit die Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen zu wahren und für die Wahrung der Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen Sorge zu tragen und alle Vertraulichen Informationen vor Diebstahl, Beschädigung, Verlust oder unbefugten Zugriff zu sichern und zu schützen und für die entsprechende Sicherung und den entsprechenden Schutz aller Vertraulichen Informationen Sorge zu tragen, und Vertrauliche Informationen zu keinem Zeitpunkt, sei es während der Laufzeit dieses Vertrags oder zu jedem späteren Zeitpunkt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers der Vertraulichen Informationen, direkt oder indirekt zu nutzen, offenzulegen, zu verwerten, zu kopieren oder zu ändern oder dies Dritten zu erlauben, außer zu dem ausschließlichen Zweck der Erfüllung ihrer Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.
3. Die Bedingungen und Pflichten aus diesem Abschnitt 12 gelten nicht für Vertrauliche Informationen, die:
1. im Zeitpunkt des Erhalts durch den Empfänger allgemein bekannt sind;
2. in einem späteren Zeitpunkt ohne Verschulden des Empfängers, seiner leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen allgemein bekannt werden;
4. durch den Empfänger von Seiten Dritter ohne Einschränkungen rechtmäßig erhalten werden; oder
5. dem Empfänger bereits vor dem Erhalt gemäß diesem Vertrag bekannt waren.
6. Der Empfänger kann Vertrauliche Informationen unter Wahrung der Verschwiegenheit gegenüber professionellen Beratern des Empfängers offenlegen, oder wenn er dazu durch Gesetz, Verordnung oder Verfügung einer zuständigen Behörde gezwungen ist.
7. Dieser Abschnitt 12 besteht auch nach der Kündigung oder Beendigung dieses Vertrages weiterhin fort.
12. HAFTUNG
1. Für Schäden (i) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Marktplatzbetreiber, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Marktplatzbetreiber beruhen, (ii) die durch Fehlen einer von Marktplatzbetreiber garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden, (iii) die durch Marktplatzbetreiber, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Marktplatzbetreiber vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie (iv) bei arglistigem Verhalten von Marktplatzbetreiber, haftet Marktplatzbetreiber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden durch Marktplatzbetreiber, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Marktplatzbetreiber, haftet Marktplatzbetreiber nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
3. Der bei Vertragsschluss vorhersehbare und vertragstypische Schaden im Sinne von Ziffer 13.2. beträgt nicht mehr als 100 €.
4. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
5. Im Übrigen ist die Haftung von Marktplatzbetreiber ausgeschlossen.
6. Im Falle einer unentgeltlichen Leistungserbringung haftet Marktplatzbetreiber aufgrund gesetzlicher Vorschriften abweichend von Ziffer 13.2 auch nicht für leichte Fahrlässigkeit.
7. Soweit die Haftung von Marktplatzbetreiber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen von Marktplatzbetreiber.
8. Die Haftung von Marktplatzbetreiber gegenüber dem Partner in Bezug auf Bußgelder und Schadensersatzforderungen von betroffenen Personen gemäß der DSGVO ist entsprechend den Vorschriften der DSGVO und darüber hinaus nach dem einschlägigen anwendbaren Recht der Europäischen Union oder des EWR-Mitgliedstaates beschränkt.
9. Dieser Abschnitt 13 besteht in seiner Gesamtheit auch nach der Kündigung oder Beendigung dieses Vertrages weiterhin fort.
13. VERSCHIEDENES
1. Alle Rechte an der Website, der App, den Partner-Webseites und deren Inhalten, inklusive, aber nicht beschränkt auf Kundenbewertungen, mit Ausnahme von Partner-Inhalten sowie an allen sonstigen geistigen Eigentumsrechten, die Marktplatzbetreiber gehören oder an Marktplatzbetreiber lizenziert sind bleiben ständiges Eigentum von Marktplatzbetreiber. Keine Bestimmung dieses Vertrages dient als Grundlage für Ansprüche des Partners in Bezug auf entsprechende geistige Eigentumsrechte oder den damit verbundenen Geschäftswert. Um die Website und deren Inhalte (einschließlich der Partner-Inhalte) zu optimieren, kann Marktplatzbetreiber nach eigenem Ermessen gelegentlich das Format, den Inhalt und den Stil der Beschreibungen, Fotos und Menüs auf der Seite zum Ausführungsort ändern.
2. Im Fall eines Wechsels der Eigentumsverhältnisse oder der Geschäftsleitung des Partners muss der Partner den neuen Eigentümer oder Geschäftsführer von dem Bestehen sowie den Bedingungen dieses Vertrages in Kenntnis setzen und Marktplatzbetreiber die Kontaktangaben der betreffenden neuen Mitarbeiter übermitteln.
3. Jede Kündigung, Rechnung oder sonstige Mitteilung, die eine Partei der jeweils anderen Partei zustellen muss, gilt als hinreichend zugestellt, wenn sie der jeweils anderen Partei unter der in diesem Vertrag angegebenen Adresse (oder einer anderen Adresse, die der jeweils anderen Partei schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt wird) übersandt wird. Mitteilungen, die per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein übersandt werden, gelten drei Werktage nach dem Versanddatum als zugestellt. In allen anderen Fällen gelten Mitteilungen an dem Tag als zugestellt, an dem sie tatsächlich erhalten werden.
4. Wir sind berechtigt, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu überarbeiten und zu ändern, um Änderungen des Marktumfeldes, die Auswirkungen auf unser Geschäft haben, Änderungen der Technologie, Änderungen der Zahlungsmethoden, Änderungen der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie Änderungen der Funktionen unserer Systeme gerecht zu werden; lesen Sie unsere Bedingungen daher bitte regelmäßig erneut. Wir informieren den Partner 30 Tage vor dem Inkrafttreten entsprechender Änderungen aktiv und räumen dem Partner die Möglichkeit ein, die Änderungen abzulehnen und den Vertrag vor der Vornahme einer entsprechenden Änderung zu kündigen.
5. Die Beziehung zwischen den Parteien ist eine Beziehung zwischen unabhängigen Unternehmern, die rechtlich selbstständig handeln. Mit Ausnahme anderweitiger Angaben in diesem Vertrag begründet keine Bestimmung in diesem Vertrag eine Beziehung der Parteien als Teilhaber, Partner bei einem Gemeinschaftsunternehmen oder Miteigentümer.
6. Keine der Parteien darf diesen Vertrag ohne die vorherige schriftlicheZustimmung der jeweils anderen Partei ganz oder teilweise abtreten, übertragen, in Auftrag geben, als Untervertrag vergeben oder auf andere Weise behandeln (wobei diese Zustimmung nicht grundlos verweigert, Bedingungen unterworfen oder verzögert werden darf), außer gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 7.
7. Versäumt es eine der Parteien, Bestimmungen oder Rechte aus diesem Vertrag in einem bestimmten Zeitpunkt durchzusetzen oder auszuüben, so stellt dies keinen Verzicht auf jene Bestimmungen oder Rechte dar und darf auch nicht so ausgelegt werden, und berührt in keinerlei Weise das Recht der Partei auf Durchsetzung oder Ausübung dieser Bestimmungen oder Rechte in einem späteren Zeitpunkt.
8. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nach geltendem Recht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so gilt die entsprechende Bestimmung, als wäre sie nicht Bestandteil dieses Vertrages, und so berührt sie in keiner Weise die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen und wird seitens der Parteien durch eine gültige Klausel ersetzt.
8. Dieser Vertrag enthält sämtliche Bedingungen, die zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand vereinbart wurden, und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Übereinkommen oder Arrangements zwischen den Parteien, unabhängig davon, ob sie mündlich oder schriftlich abgeschlossen wurden.
9. Dieser Vertrag sowie dessen Auslegung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Parteien unterwerfen sich zur Beilegung von Streitigkeiten, die sich möglicherweise aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Berlin.